Kategorie: Informationen

29.03.2021

KSK und Nebenverdienst – Stellungnahme des Kulturrates (AG)

Unter dem Titel "Soziale Absicherung von Solo-Selbständigen gewährleisten – Künstlersozialabgabe weiter stabilisieren" hat der Deutsche Kulturrat eine Stellungnahme verabschiedet, die sich der viel diskutierten KSK-Nebenverdienstgrenze aus nichtkünstlerischer selbstständiger Tätigkeit annimmt. Gefordert wird „eine schnelle und praktikable Lösung zur Bestandsgarantie für KSK-Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung”, generell sei bei der Bemessung der Versicherungsbeiträge das tatsächliche Einkommen zugrunde zu legen und auch im Jahr 2022 die Künstlersozialabgabe zu stabilisieren.


zur Stellungname auf der Website des Kulturrates