Kategorie: Informationen

29.03.2021

Erfolg: Urheberverbände setzen Beteiligung an Anhörung im Rechtsausschuss durch

Der Protest der mehr als 35 Verbände der Initiative Urheberrecht hat es bewirkt: Nun wird der Sprecher der Initiative, Prof. Gerhard Pfennig, die Position der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen bei der Anhörung zur "Anpassung des Urheberrechts" an die EU-DSM-Richtlinie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags am 12. April 2021 vertreten. Dabei wird es auch um die Verteidigung des Direktvergütungsanspruches gehen, einem Meilenstein im Gesetzentwurf.


Der BBK-Bundesverband hatte als größter Urheber*innenverband im Bereich der Bildenden Kunst in einem Brief an Abgeordnete den im Regierungsentwurf enthaltenen Direktvergütungsanspruch, die Regelung der Verantwortung für auf Plattformen genutzte Inhalte und die Einführung der Auskunftspflicht begrüßt. Es komme nun darauf an, „diesen qualitativen Sprung in Richtung eines fairen Urheberrechts abzusichern. Zentrales Instrument zur Verwirklichung eines Direktvergütungsanspruchs ist die Verwertungsgesellschaftspflicht der Vergütungsansprüche. Ohne sie wären Urheber*innen angesichts der Kräfteverhältnisse nicht in der Lage, die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Die Verwertungsgesellschaftspflicht in Frage zu stellen bedeutete, einen Direktvergütungsanspruch zur leeren Hülle zu degradieren.”

Website der Initiative Urheberrecht
Stellungnahme der Initiative Urheberrecht