„Idee und Praxis der Kunstvereine“ ist Immaterielles Kulturerbe
Die ADKV hatte 2019 den Antrag zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission gestellt. Mit der Entscheidung der Kultusministerkonferenz am 19. März 2021 wurde die Idee und Praxis der Kunstvereine in das Verzeichnis aufgenommen.
Gewürdigt wird damit die gemeinwohlorientierte Trägerfunktion der Kunstvereine in der praktischen Vermittlung ästhetisch-kultureller Bildung sowie deren Vielfalt, die maßgeblich zur Diversität der Kunstlandschaft und Gesellschaft beiträgt.
Als Immaterielles Kulturerbe werden lebendige kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet. Sie sollen von den jeweiligen Gemeinschaften mit Unterstützung der Staaten und der UNESCO erhalten werden. Das Bundesweite Verzeichnis ist eine Bestandsaufnahme der kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland.
Aktuelle Informationen der Deutschen UNESCO-Kommission


