Kategorie: Informationen

27.04.2021

KSK und selbstständiger Nebenverdienst: Hubertus Heil kündigt Anhebung der Grenze an

Nun gibt es wohl doch ein Einsehen: Wie der Spiegel meldete, soll bis Ende 2022 der Krankenversicherungsschutz für Künstler*innen auch dann über die KSK erhalten bleiben, wenn sie durch nicht-künstlerische selbstständige Nebenjobs mehr als monatlich 450 Euro oder 5.400 Euro jährlich Einkommen erwirtschaftet haben, um ihren Lebensunterhalt in der Krisenzeit zu sichern. Die Nebenverdienstgrenze soll für diese Zeit auf monatlich bis zu 1.300 Euro angehoben werden – als Ausnahmeregelung.


Bisher hatten diejenigen, die sich mit solchen Nebenjobs über Wasser halten konnten, das Nachsehen: Denn nach aktueller Gesetzeslage hat das Überschreiten der Grenze von 5.400 Euro jährlich zwingend zur Folge, dass der Krankenversicherungsschutz nicht mehr über die KSK laufen kann und die Künstler*innen sich freiwillig versichern mussten – Mindestbeitrag monatlich 200 Euro, da sie ja auch den sogenannten Arbeitgeberanteil mit zu zahlen hatten. Eine Ausnahmeregelung für die Corona-Jahre, wäre hier eine wirkliche Erleichterung.

Zur Meldung