Kategorie: Informationen

01.09.2021

In der Diskussion: Reform des Verteilungsplans der VG Bild-Kunst

Auf der Berufsgruppenversammlung der VG Bild-Kunst am 2. September 2021 in Bonn wird über eine wegweisende Reform des Verteilungsplans der VG Bild-Kunst diskutiert, die viele positive Auswirkungen für deren Mitglieder haben wird. Gemeinsam mit anderen Verbänden haben Werner Schaub, Dagmar Schmidt und Marcel Noack als Vertreter:innen des BBK Bundesverbands in den Gremien der VG Bild-Kunst und in zahlreichen Fachsitzungen die Interessen der Bildenden Künstler:innen vertreten und intensiv an den Verbesserungen mitgearbeitet. Der Stand: Die Meldungen werden weiter vereinfacht und sind näher an der hybriden Berufsrealität vieler Bildender Künstler:innen.


Die wichtigsten Punkte der geplanten Reform:  

• Jedem Mitglied unabhängig von der Berufsgruppe stehen alle Meldeformate offen. Somit können Urheber:innen alle Werkarten melden, egal ob künstlerisch oder angewandt. 

• Alle Werkarten (Kunst, Foto, Illustration etc.) sind gleichwertig. 

• Komplizierte Regeln zum Ausschluss von gleichzeitiger Einzelbild- und Honorarmeldung entfallen. Es können Honorare,  Einzelbilder und Werkpräsentationen in allen Werkarten gemeldet werden (jedoch nicht doppelt). 

• Buchmeldungen für Mitglieder der BG I sind wieder möglich. 

• Werkpräsentationen sind nun auch für alle Mitglieder der BG II möglich, auch ohne eine Doppelmitgliedschaft BG I/BG II.

 

Nach der Diskussion in der Berufsgruppenversammlung entscheidet die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst Anfang Dezember 2021 über die Reform des Verteilungsplans.