Kategorie: Informationen

01.09.2021

Künstlersozialabgabesatz weiterhin stabil
bei 4,2 Prozent

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird auch im Jahr 2022 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent betragen.


Ermöglicht wurde dies durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von insgesamt etwa 84,6 Mio. Euro. Damit wird einer Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und den negativen wirtschaftlichen Folgen gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen. Gleichzeitig ist die Finanzierung der sozialen Absicherung von Künstler:innen und Publizist:innen in der KSK weiterhin gewährleistet. Bereits im letzten Jahr wurden zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 32,5 Mio. Euro zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zur Verfügung gestellt.