VG Bild-Kunst: Mitgliederversammlung berät am 4. Dezember 2021 abschließend Reform des Verteilungsplans
Alle Mitglieder der VG Bild-Kunst sind zur Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2021 in Bonn eingeladen worden. Wer nicht teilnehmen kann, sollte unbedingt die Stimme auf einen der Künstler:innenverbände übertragen, so z. B. auf den BBK Bundesverband. Denn es geht um die Verabschiedung einer bedeutenden Reform des Verteilungsplans, der seit zwei Jahren intensiv in Gremien und Berufsgruppen diskutiert wurde und viele positive Auswirkungen für Mitglieder der VG Bild-Kunst haben wird. Das Formular zur Stimmrechtsübertragung, das der Einladung beigefügt war oder hier unten als Download verfügbar ist, muss bis spätestens 1. Dezember 2021 per E-Mail (info@bildkunst.de), per Fax (0228/915 34 39) oder per Post (VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn) an die VG Bild-Kunst gesandt werden.
Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass die Meldungen weiter vereinfacht werden und näher an der hybriden Berufsrealität vieler Bildender Künstler:innen sind. Die wichtigsten Punkte der geplanten Reform sind:
• Jedem Mitglied unabhängig von der Berufsgruppe stehen alle Meldeformate offen. Somit können Urheber:innen alle Werkarten melden, egal ob künstlerisch oder angewandt.
• Alle Werkarten (Kunst, Foto, Illustration etc.) sind gleichwertig.
• Komplizierte Regeln zum Ausschluss von gleichzeitiger Einzelbild- und Honorarmeldung entfallen. Es können Honorare, Einzelbilder und Werkpräsentationen in allen Werkarten gemeldet werden (jedoch nicht doppelt).
• Buchmeldungen für Mitglieder der BG I sind wieder möglich.
• Werkpräsentationen sind nun auch für alle Mitglieder der BG II möglich, auch ohne eine Doppelmitgliedschaft BG I/BG II.
Download Stimmrechtsübertragung