Stiftung Kunstfonds: Ausschreibung Werkverzeichnung für Bildende Künstler:innen in 2022
In Deutschland lebende Bildende Künstler:innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I bzw. deren Rechtsnachfolger:innen können eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung von Werkverzeichnissen bis maximal 30.000 Euro beantragen. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022.
Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters bzw. der Bearbeiterin des Werkverzeichnisses. Druckkosten werden nicht gefördert.
Die Fördergrundsätze und Hinweise zur Antragstellung finden sich hier, direkt zur Antragstellung gelangen man hier. Die Antragstellung kann ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds erfolgen.