Kategorie: Informationen

17.03.2022

+++Corona-Hilfe +++
KSK: Anhebung der Zuverdienstgrenze verlängert bis Ende 2022

Auch für das Jahr 2022 wurde die Erhöhung des Zuverdienstes von 450 Euro auf 1.300 Euro beschlossen. Die KSK informiert darüber, dass „Versicherten der KSK (…) auch im Jahr 2022 ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat (5.400 Euro/Jahr) aus einer nicht künstlerischen/nicht publizistischen selbstständigen Tätigkeit verdienen“.


Informationen auf der Website der KSK.