Kategorie: Informationen

14.10.2022

Verpackungsgesetz: Lizenzpflicht auch für Künstler:innen

Die Information stieß auf viel Unmut – verständlicherweise angesichts eines neuen bürokratischen Aufwands. Seit dem 1. Juli 2022 sind alle zur Registrierung und zum Lizenzerwerb verpflichtet, die gewerblich Waren, also auch Kunstwerke, mit neuen Verpackungen versenden. Das trifft auch Künstler:innen, die z.B. Werke oder Publikationen verkaufen und verschicken. Der BBK Bundesverband engagiert sich für Erleichterungen für den Berufsstand. Gut wäre es, möglichst viele Wahlkreisabgeordnete schon einmal informativ auf die Spur zu bringen.


Und uns als Verband natürlich auch. Sogar die Verwendung gebrauchter Verpackungen ist Lizenzpflichtig, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass diese bereits vom Erstverwender lizenziert wurden. Da hätte doch nun wirklich eine Lösung gefunden werden können, bei der mit dem Kauf der Verpackungen die Lizenzgebühren abgegolten werden?  

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