Leitfaden Honorare 2022 / Ausstellungsvergütung 2021

 

Mit gutem Beispiel voran

Immer mehr Modelle für die Förderung von Ausstellungsvergütung bzw. Vergütung künstlerischer Leistungen durch die öffentliche Hand setzen sich in Ländern und Kommunen durch:

  • Bundesweit: Ab 1. Juli 2024 gelten Honoraruntergrenzen für künstlerische Arbeit bei Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil der BKM 50 Prozent übersteigt.
  • Land Berlin: Ab 1. August 2022 gelten aufgrund einer neuen Empfehlung der Berliner Senatsverwaltung für Kulturund Europa deutlich erhöhte Ausstellungsvergütungen bei Ausstellungen in den Kommunalen Galerien. Generell sollen sich auch andere vom Land Berlin geförderte Einrichtungen bzw. Ausstellungsprojekte an diesen Mindeststandards orientieren.
  • Land Rheinland-Pfalz: Bei geförderten Ausstellungen muss begründet werden, wenn keine Ausstellungvergütung gezahlt wird.
  • Land Hamburg: Ein Fonds für Ausstellungsvergütungen wird umgesetzt, an dem auch Off-Spaces partizipieren.
  • Land Brandenburg: Beschluss einer Leitlinie im Landtag, die allerdings bislang unverbindlich ist.
  • Land Bremen: Hier gelten bei Projektförderungen Honorarempfehlungen.
  • Land Mecklenburg-Vorpommern: Seit Oktober 2023 verbindliche Mindesthonorare für Künstler:innen bei Projekten, die durch die Landregierung gefördert werden. 
  • Stadt Halle (Saale): Die Zahlung von Ausstellungsvergütung wurde verbindlich beschlossen.
  • Stadt Kassel: Sie zahlt seit 2020 Ausstellungshonorare an Bildende Künstler:innen.
  • Stadt Stuttgart: 2023 steht ein Budget von 270.000 Euro für Ausstellungsvergütungen zur Verfügung.
  • Stadt Dortmund: Kriterien zur Förderung Bildender Kunst beinhalten auch Ausstellungsvergütung.

Weitere Bundesländer und Kommunen müssen diesen richtungsweisenden Schritten folgen. In öffentlichen Haushalten sind Titel einzustellen oder Fonds einzurichten, die öffentlich geförderte Ausstellungshäuser, aber auch ehrenamtlich geführte Off-Spaces und Produzent*innengalerien in die Lage versetzen, Vergütungen zu zahlen.



    Initiative Ausstellungsvergütung

    2016 wurde die Initiative Ausstellungsvergütung gegründet, Mitglieder sind BBK, Deutscher Künstlerbund, GEDOK, ver.di-Fachgruppe Bildende Kunst, VG Bild-Kunst und Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK). Sie setzt die Forderung immer wieder auf die politische Agenda: in Veranstaltungen, in Gesprächen mit Abgeordneten und anderen Kulturverbänden und -institutionen.

    Europa

    Im November 2018 veranstaltete die IGBK zusammen mit der IAA Europe, der VG Bild-Kunst und der Organisation European Visual Artists (EVA) das europäische Symposium Exhibition Remuneration Right in Europe 2018. Das Handout zur Veranstaltung gibt einen Überblick zu nationalen und regionalen Regelungen und Kampagnen zur Ausstellungsvergütung in 11 europäischen Ländern sowie in den USA, Kanada und Australien. Die Dokumentation zum Symposium mit Handlungsempfehlungen ist hier einsehbar.

    Neuigkeiten zum Thema Ausstellungsvergütung in Europa und darüber hinaus bietet auch die Website European Artists‘ Rights.