Zu einer professionellen Tätigkeit Bildender Künstler*innen gehört die stetige eigene Fortbildung. Dazu gehört auch der Besuch von Kunstmuseen und Kunstausstellungshäusern. Der BBK fordert, zusammen mit anderen Künstlerverbänden, professionell arbeitenden Künstler*innen zumindest in öffentlichen und öffentlich geförderten Museen freien Eintritt zu gewähren; auch privat geführte Häuser sind aufgefordert, Künstler*innen einen freien oder ermäßigten Eintritt zu ermöglichen.

Der BBK hat hier die Liste derjenigen Museen und Ausstellungshäuser veröffentlicht, die freien oder ermäßigten Eintritt gewähren. Auf immer mal wieder versandte Nachfragen mit diesen Forderungen seitens des BBK reagieren die Häuser selbst unterschiedlich.

Auch die International Association of Art (IAA) und deren Nationalkomitees machen sich für kostenfreie Ausstellungsbesuche stark. Die IAA hat dafür die International Identity Card for Professional Artists (Internationaler Künstlerausweis) lanciert: Die Karte, die einen reduzierten oder auch freien Eintritt in Ausstellungshäuser gewährleistet, wird von vielen Einrichtungen weltweit akzeptiert – ein Überblick dazu findet sich hier auf der Website der IAA Europe.

In Deutschland lebende professionelle Bildende Künstler*innen können den Internationalen Künstlerausweis von der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) erhalten. BBK-Mitglieder erhalten ihn gegen ein reduziertes Entgelt (Informationen auf der IGBK-Website).