In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle, die hier wohnen. Für viele freiberuflich tätige Künstler*innen, die nicht über die KSK versichert sind (Unterseite verlinken) und sich deshalb freiwillig versichern müssen, sind die monatlichen Beiträge oftmals (zu) teuer. Es ist jedoch davon abzuraten, sich der Versicherungspflicht zu entziehen oder darauf zu spekulieren, erst später im Leben Mitglied einer Krankenversicherung zu werden. Krankenkassen können Nachzahlungen bis zum Zeitpunkt der Versicherungspflicht einfordern (2007 gesetzliche Kassen, 2009 private Kassen).  

Grundsätzlich sind zwei Systeme zu unterscheiden: die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung.   

Die gesetzlichen Krankenkassen beruhen auf dem Solidaritätsprinzip: Der Anspruch auf Leistungen ist gesetzlich geregelt und für alle Versicherten gleich; die Höhe der Beiträge ist vom Einkommen abhängig, ein bestimmter Prozentsatz vom Einkommen ist zu zahlen.   

Für geringverdienende Selbstständige kann eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse teuer sein, da eine Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der monatlichen Beiträge besteht.  

Die privaten Versicherungen berechnen die Beiträge unabhängig vom Einkommen, sie richten sich nach dem individuellen Risiko (die Versicherer können die Aufnahme auch verweigern, was bei Vorerkrankungen der Fall sein kann oder auch bei risikoreichen Berufen oder Hobbys). Die versicherten Leistungen können individuell zusammengestellt werden. Ambulante Behandlungen müssen in der Regel in Vorkasse bezahlt werden und werden im Nachhinein zurückerstattet.  

Für junge, gesunde, alleinstehende Personen gibt es oftmals günstige Angebote; die Konditionen werden jedoch sehr schnell teuer, z. B. bei Vorerkrankungen, Beeinträchtigungen in Folge von Krankheiten/Unfällen, nach der Geburt eines Kindes oder mit zunehmendem Alter. Mit kontinuierlichen Beitragssteigerungen im Laufe des Lebens sollte von vornherein gerechnet werden.   

Jede*r Künstler*in muss hinsichtlich der Krankenversicherung für sich eine Entscheidung treffen. ACHTUNG: Ein Wechsel vom einen System in das andere ist oftmals schwierig, ein Wechsel von einer privaten Versicherung in die gesetzliche Versicherung ist meist ausgeschlossen. Für Künstler*innen, die über die KSK versichert sind, gilt: Wer nach drei Berufsanfängerjahren privat versichert bleibt, kann zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. 

Interessante Informationen zur Orientierung bieten der Ratgeber Selbstständige und die Verbraucherzentrale.