Das neue Pfändungsschutzkonto
Internetrecht
Unter folgender Verknüpfung finden Sie ein informatives Skript zum Thema "Internetrecht", publiziert von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster, Leonardo-Campus 9, 48149 Münster - hoeren(at)uni-muenster.de
Prozesskostenhilfe
Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch die Prozesskostenhilfe ermöglicht. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zum Recht haben - unabhängig von Vermögen und Einkommen.
Liebhaberei
Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes von 2003
Urteil Bundesfinanzhof 2003
Originalzeugnisse der Bildhauerkunst
Bundesfinanzhof - 8.1.2003 - VII R 11/02