Unter dem Titel „Wir können Kunst“­ fördert der BBK als Programmpartner des BMBF Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden Künstler:innen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind.


1.1.2025 - 28.2.2025

Einreichung der Projektanträge zur 1. Ausschreibung 2025 über die Kumasta-Datenbank

13.1.2025

Online-Workshop zu Adultismus in der kulturellen Bildung (Infos und Anmeldung hier)

23.1.2025 

Online-Fachkonferenz zu Fair Culture (Infos und Anmeldung hier)

KW 4 2025

Digitale Informationsveranstaltung vormittags

KW 6 2025

Digitale Informationsveranstaltung nachmittags

28.2.2025

Ausschreibungsende


Erste Ausschreibung 2025

Antragszeitraum 1. Januar bis 28. Februar 2025

Beantragen Sie eine Projektförderung von „Kultur macht stark. Wir können Kunst“, Förderperiode 2025. Bewerben Sie sich mit Ihrem Konzept für ein außerschulisches Projekt der kulturellen Bildung im Bereich der Bildenden Kunst. Zugelassene Projekte können ab Ende Juni 2025 starten.

Die Projekte im Rahmen von „Kultur macht stark. Wir können Kunst“ richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z.B. weil sie in einer im nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen. Jedes BBK-geförderte Projekt wird im Auftrag des Bündnisses von professionellen Bildenden Künstler:innen realisiert.

In der 4. Kalenderwoche 2025 bieten wir eine vormittägliche und in der 6. Kalenderwoche 2025 eine nachmittägliche digitale Infoveranstaltung zur Antragseinreichung an. Genauere Daten werden zeitnah hier und über unseren Newsletter bekannt gegeben.

Es findet keine Antragsberatung in der Woche 24.2. - 28.2.2025 statt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und freuen uns auf Ihre Anträge!


Zweite Ausschreibungsrunde 2024

starke Beteiligung mit 129 Projektanträgen

Mit einer erfolgreichen zweiten Ausschreibung zum Förderprogramm „Kultur macht stark. Wir können Kunst“ neigt sich das Jahr 2024 dem Ende zu. In dieser Antragsrunde gingen beim BBK-Bundesverband 129 Projektanträge ein, von denen 107 der Jury zur Beurteilung der Förderwürdigkeit vorgelegt werden können. Das beantragte Gesamtvolumen an Projektmitteln beläuft sich auf über 1,3 Millionen Euro.

Die Jury, bestehend aus Dierk Berthel, Sarah Kuschel, Jutta Pelz, Annegrete Riebesel und Diemut Schilling bewertet die Projektanträge unter anderem nach künstlerischen und pädagogischen Aspekten und stellt eine möglichst breite Streuung im ganzen Bundesgebiet sicher. 

 


Abschlussdokumentation "Wir können Kunst"

Projekte der Förderphase 2018-2022

In der zweiten Förderphase (2018 – 2022) des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgelegten Programms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" konnte der BBK Bundesverband im Rahmen von "Wir können Kunst" bundesweit 730 Projekte kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche fördern.

Dank der Leitung von knapp 440 professionellen Bildenden Künstler:innen kamen rund 7.700 Kinder und Jugendliche aktiv mit Kunst in Berührung und entdeckten ihre kreativen Fähigkeiten.

Die Publikation gibt einen Einblick in eine Auswahl von Projekten sowie eine Liste aller Antragsteller. Ein Überblick macht deutlich, welch großen Bedarf es weiterhin an kultureller Bildung gibt, dabei ganz besonders im Bereich der Bildenden Kunst. Aus diesem Grund ist es ausgesprochen wichtig, dass dieses Programm 2023 ein drittes Mal fortgesetzt wird – erneut mit dem BBK als Programmpartner.

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Projektförderung 2023

74 kleine und GROSSE Kunstpakete gefördert

Die Expert:innenjury des BBK hatte in den beiden Jurysitzungen von "Kultur macht stark. Wir können Kunst" eine schwere Auswahl zu treffen. Aus 144 Projektanträgen, die der Jury zur zur Bewertung und Entscheidung vorgelegt wurden, konnte sie mit den in 2023 zur Verfügung stehenden Fördermitteln, im Ergebnis 74 Kunstpakete zur Förderung auswählen. Das sind 62 kleine kunstpakete und 12 GROSSE KUNSTPAKETE. Einige der Projekte werden ergänzt durch Eltern- bzw. Vernetzungstreffen (Bündnispartner plus weitere Akteur:innen kommunaler Strukturen), die in der dritten Förderphase auch förderfähig sind.


Etliche Erstantragsteller:innen haben sich getraut und sind auch unter den geförderten Projekten gut vertreten. Der neu aufgestellten Expert:innenjury war es u. a. wichtig, unter den vielen überzeugenden Anträgen innovative Konzepte zu finden und die Förderungen gerecht im Bundesgebiet zu streuen.


Für 2023 stehen dem BBK für Projekte Fördermittel in Höhe von 723.000 Euro zur Verfügung. Das Gesamtvolumen aller Projektanträge belief sich demgegenüber auf knapp 2 Millionen Euro. Die Förderquote beträgt 51 %. 


Wir können diejenigen, die diesmal mit einer Absage enttäuscht wurden, nur ermuntern, es in den nächsten Auschreibungen erneut zu versuchen. Wir freuen uns, dass für das kommende Jahr eine deutlich höhere Summe an Fördermitteln zur Verfügung steht.