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15.11.2023

Mecklenburg-Vorpommern beschließt Mindesthonorare für Künstler:innen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstler:innen bei Projekten ein, die durch die Landregierung gefördert werden. Zusätzlich wird ein neuer Förderetat eingerichtet, der für die Zahlung von Ausstellungshonoraren zur Verfügung steht.


Dies ist ein wichtiger Schritt für eine möglichst flächendeckende faire Bezahlung von Künstler:innen in Deutschland. Die Landeskulturministerin Bettina Martin unterstrich die wichtige Rolle des Künstlerbund Mecklenburg und Vorpommern bei den Verhandlungen. Eine der Grundlagen bei der Entscheidungsfindung war der vom BBK Bundesverband herausgegebene Leitfaden Honorare. 

Der BBK Bundesverband gratuliert dem Künstlerbund Mecklenburg und Vorpommern zur erfolgreichen Arbeit. 

>>> Pressemitteilung