Die Ausschreibungen für das Modul A sind abgelaufen.

 

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird eine nachhaltige Stärkung der digitalen Kompetenz und der Webpräsenz professioneller Bildender Künstler*innen. Die Corona-Krise hat verdeutlicht, welch große Bedeutung die digitale Kompetenz Bildender Künstler*innen für ihre Teilhabe am – auch zunehmend digitaler gewordenen – Kunstgeschehen und Kunstmarkt spielt. Diese Kompetenz gilt es zu fördern und zu stärken. Zu diesem Zweck können Bildende Künstler*innen mit einer überzeugenden Begründung einen „Digital-Gutschein“ beantragen, der ihnen einen Zuschuss von maximal 1.000 € für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht.

Der Gutschein berechtigt

- zu einem Zuschuss für die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme eines anerkannten Bildungsträgers oder eine individuelle Beratung durch ein anerkanntes Unternehmen / Soloselbstständigen bzw. einen entsprechenden Verein im Bereich Netzauftritt und/oder digitale Medien. Es können bis zu drei Maßnahmen gefördert werden, solange nicht die maximale Fördersumme überschritten wird.

und / oder

- zu einem Zuschuss für Modernisierungsmaßnahmen des eigenen Online-Auftritts. Förderfähig ist die Einrichtung/Modernisierung der eigenen Webseite, einmalige Ausgaben für Hard- und Software sowie eine professionelle Anwendungsberatung, Updates und Installationskosten (keine Lizenzen). Davon können maximal 500 € brutto für die Anschaffung von Hardware geltend gemacht werden.  Von der Förderung ausgeschlossen sind laufende Kosten und fortlaufende Lizenzen.

 

Modul A: Digitalgutscheine (1. Ausschreibung)

552 Anträge (378 w, 166 m, 8 d), 308 Förderungen (216 w, 86 m, 6 d)
Jury: Monika Beyer, Ergül Cengiz, Adib Fricke
Ausschreibung: 15.09. – 15.10.2020
Juryentscheidung: Ende Oktober 2020
Laufzeit der Fortbildung/Beratung oder Modernisierung: 15. November 2020 bis 30. April 2021

 

Modul A: Digitalgutscheine (2. Ausschreibung)

1396 Anträge (879w, 473m, 44d), 354 Förderungen (236 w, 106 m, 12 d)
Jury: Gaby Kutz, René Schäffer, Alexander Schräpler
Ausschreibung: 01.02. – 28.02.2021
Juryentscheidung: Ende März 2021
Laufzeit der Fortbildung/Beratung oder Modernisierung: 5. April bis 30. September 2021

 

Vergaberichtlinien Digital-Gutschein:

  1. Die Antragstellung ist nur über das online-Formular möglich. Anträge per Post, E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
  2. Antragsberechtigt sind professionelle Bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland, nicht aber Studierende.
  3. Professionalität kann durch ein abgeschlossenes Kunststudium, professionelle Praxis oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder der KSK nachgewiesen werden.
  4. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  5. 10 % der Gesamtkosten sind durch Eigen- und/oder Drittmittel zu erbringen.
  6. Im Modul A können bis zu drei unterschiedliche Maßnahmen (Fortbildungen bzw. individuelle Beratung) beantragt werden.
  7. Bewerbungsschluss ist für die 1. Ausschreibung der 15. Oktober 2020 und für die 2. Ausschreibung der 28. Februar 2021.
  8. Voraussetzung für die Jurierung ist der vollständig ausgefüllte Antrag, die Darstellung der Professionalität im Lebenslauf, der Upload von überzeugenden Referenzen sowie eine Finanzkalkulation, die die maximale Fördersumme nicht überschreitet.
  9. Bewilligung und Vergabe erfolgen auf Empfehlung einer 3-köpfigen Fachjury.
  10. Alle Förderungen unterliegen den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
  11. Mit der Maßnahme darf erst nach Abschluss eines Zuwendungsvertrags begonnen werden.
  12. Ausgaben, die vor und nach dem Bewilligungszeitraum liegen, können nicht gefördert werden.
  13. Die Maßnahme muss 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme abgerechnet sein.