Stiftung Sozialwerk  

Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst gewährt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Urheber*innen im visuellen Bereich Unterstützung für Künstler*innen, die unverschuldet  in finanzielle  Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Sie ist eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts, ihre Mittel erhält sie in erster Linie aus den Erträgen der VG Bild-Kunst und darüber hinaus aus Spenden und Nachlässen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Unterstützungszahlungen ersetzen keine Sozialleistungen. 

Antragsberechtigt sind Mitglieder der VG Bild-Kunst und deren überlebende Ehepartner*innen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Der Antrag auf Unterstützung erfolgt direkt über die Stiftung. Über die Anträge auf Unterstützung –  einmalige oder befristete Hilfen als Überbrückungszahlungen in unerwarteten Notsituationen sowie laufende Unterstützungen bei Unterversorgung auf Grund von Unfall, Krankheit oder im Rentenalter – entscheiden die Beiräte der Berufsgruppen der VG Bild-Kunst. Unterstützung wird nur für berufsspezifische Notlagen gewährt, die von den sozialen Sicherungssystemen nicht erfasst werden.  

 

Deutsche Künstlerhilfe 

Auch die Deutsche Künstlerhilfe ermöglicht eine finanzielle Unterstützung für Künstler*innen in sozialen Notlagen. Sie ist eine sog. Ehrengabe des/der Bundespräsident*in und kann Künstler*innen aller Sparten, die mit ihrem Werk eine kulturelle Leistung für die BRD erbracht haben und die durch Krankheit, Alter oder widrige Umstände in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind, gewährt werden. Die Deutsche Künstlerhilfe ersetzt keine Sozialleistung im Sinne des SGB. Das bedeutet, dass die Zuwendungen nicht dafür vorgesehen sind, allgemeine Lebenshaltungskosten zu decken und dass die Leistungen nach dem SGB vorrangig bei Bedarf zu beantragen sind. Die Gelder der Deutschen Künstlerhilfe werden nicht auf zustehende Sozialleistungen angerechnet. Die Fördermittel werden vom Bund und von den Ländern zur Verfügung gestellt.

Das Vorschlagsrecht gegenüber dem*r Bundespräsident*in für die Unterstützung aus der Künstlerhilfe liegt bei den Kultur- oder Kultusministerien bzw. -senator*innen der Bundesländer, die Ansprechpartner:innen finden sich hier. Gegenüber den Ländern sind Verbände, Akademien und Einzelpersönlichkeiten vorschlagsberechtigt.Interessierte Künstler*innen können sich direkt an die für Kultur zuständigen Ministerien in den Bundesländern wenden. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist der Wohnsitz.

Die Unterstützungen werden laufend (drei Zahlungen im Jahr) oder einmalig (Wiederholung möglich) gewährt.