Die Ausschreibungen für das Modul B sind abgelaufen.

Gegenstand der Förderung

Bildende Künstler*innen mit einer mindestens 5-jährigen professionellen künstlerischen Praxis konnten sich als Mentor*in bewerben.

Ziel des Moduls ist eine auf den Eintritt in den künstlerischen Berufsalltag bezogene strategische Beratung von a) Absolvent*innen der Kunsthochschulen (nicht von Studierenden) oder b) Berufsanfänger*innen mit einer mindestens dreijährigen professionellen Praxis. Mentor*innen unterstützen praxisbezogen Mentees dabei, sich im Kunstgeschehen zu verorten und in Netzwerke einzuführen. So profitieren die Mentees vom Erfahrungsschatz profilierter Berufskolleg*innen. Zugleich spiegeln die Jüngeren den profilierten Künstler*innen ihre Perspektive auf die Bildende Kunst.

Mentor*innen, die im Rahmen dieses Moduls Fördermittel beantragen, bieten z.B. an Einrichtungen, die die Zielgruppe niedrigschwellig erreicht, Informationsveranstaltungen an, die Einstieg und Orientierung im Kunstbetrieb, das Netzwerken und die wirtschaftliche und soziale Sicherung zum Gegenstand haben. Veranstaltungen können – z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen bzw. Career Centern an den Hochschulen oder an anderen Kulturorten analog oder digital (z. B. in einem Online-Seminar) stattfinden. Die Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit zu den jeweils aktuellen Corona-Bestimmungen. Die Mentor*innen bieten darüber hinaus die direkte Kontaktaufnahme für Interessierte z. B. zu Sprechzeiten oder z. B. für einen Atelier- oder Galeriebesuch an. Daraus sollen sich auch Tandems entwickeln können. Für das Beratungsprogramm konnten Mentor*innen eine Förderung bis zu 1.700 € beantragen.

 

Modul B: Mentoring (1. Ausschreibung)

30 Anträge (20 w, 10 m, 0 d), 20 Förderungen (14 w, 6 m)
Jury: Ina Bierstedt, Ingrid Roscheck, Georg Tassev
Ausschreibung: 15.09. – 15.10.2021
Juryentscheidung: Ende November 2020
Das Mentoring soll zwischen dem 1. Dezember 2020 und dem 31. Mai 2021 stattfinden.

 

Modul B: Mentoring (2. Ausschreibung)

68 Anträge (49 w, 18 m, 1 d), 21 Förderungen (14 w, 7 m)
Jury: Thomas Kumlehn, Georg Winter, Monika Wucher
Ausschreibung: 01.02. - 28.02.2021
Juryentscheidung: Ende März 2021
Das Mentoring soll zwischen dem 5. April und dem 30. September 2021 stattfinden.

 

Vergaberichtlinien Mentoring

  1. Die Antragstellung ist nur über das online-Formular möglich. Anträge per Post, E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
  2. Antragsberechtigt sind professionelle Bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland, nicht aber Studierende.
  3. Professionalität kann durch ein abgeschlossenes Kunststudium, professionelle Praxis oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder der KSK nachgewiesen werden.
  4. Zusätzliche Voraussetzung ist eine mindestens 5-jährige künstlerische Praxis der*des Mentor*in
  5. Die Mentor*innen leisten insgesamt mindestens 30 Stunden beratende Tätigkeit in Veranstaltungen und/oder Einzelgesprächen.
  6. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  7. 10 % der Gesamtkosten sind durch Eigen- und/oder Drittmittel zu erbringen. (Kann auch unbar, z. B. durch einen höheren Zeiteinsatz erbracht werden.)
  8. Bewerbungsschluss für die 1. Ausschreibung ist der 15. Oktober 2020 und für die 2. Ausschreibung der 28. Februar 2021.
  9. Voraussetzung für die Jurierung ist der vollständig ausgefüllte Antrag, die Darstellung der Professionalität im Lebenslauf sowie eine Finanzkalkulation, die die maximale Fördersumme nicht überschreitet.
  10. Die Bewilligung und Vergabe erfolgen auf Empfehlung einer 3-köpfigen Fachjury.
  11. Alle Förderungen unterliegen den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
  12. Mit der Maßnahme darf erst nach Abschluss eines Zuwendungsvertrags begonnen werden.
  13. Ausgaben, die vor und nach dem Bewilligungszeitraum liegen, können nicht gefördert werden.