Kategorie: Informationen

15.11.2023

KSK: Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 noch bis zum 1. Dezember 2023

Die Frist zur Abgabe der Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit an die Künstlersozialkasse endet am 1. Dezember 2023. Auf der Website der KSK finden sich Antworten auf häufige Fragen zum Meldeverfahren, u. a. zu den zukünftigen Beitragszahlungen.


Meldebogen auf der Website des KSK