26.11.2015 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Verwaltungsrat der VG Bild-Kunst


Im Haus der Kulturverbände in Berlin tagte der Verwaltungsrat der VG Bild-Kunst. Wichtiges Thema dabei war der Umgang der Bild-Kunst mit dem erst wenige Tage zurückliegenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Klage von Herrn Vogel. Dessen Klage gegen das Verfahren der VG Wort, auch Verlage an den Ausschüttungen zu beteiligen, hat seit Jahren die verschiedenen Ebenen der Gerichtsbarkeit in Deutschland durchlaufen. Der Europäische Gerichtshof hat nun im Sinne von Herrn Vogel entschieden, davon ist auch die VG Bild-Kunst betroffen. Bevor der Bundesgerichtshof endgültig entscheiden wird, müssen nicht nur die VG Wort, sondern auch die VG Bild-Kunst die Ausschüttungen an die Verleger einstellen und frühere Ausschüttungen möglicherweise zurückverlangen.Außerdem wurde über die grundlegende Satzungsreform diskutiert, die im Juni 2016 bei der Mitgliederversammlung durchgeführt werden muss, da die die Bundesregierung neue rechtliche Vorgaben der EU bis April umsetzen muss.An der Sitzung des Verwaltungsrates nahmen als Vertreter des BBK Werner Schaub und Erhard Kalina teil.