Kunst am Bau hat in Deutschland Tradition. In der Weimarer Republik begonnen, von den Nationalsozialisten vereinnahmt, wird Kunst am Bau 1950 durch eine Empfehlung des Deutschen Bundestages zum integralen Bestandteil der Bauherrenaufgabe der Bundesrepublik Deutschland. In der Deutschen Demokratischen Republik entfaltete sich parallel die architekturbezogene Kunst.

Auch in den meisten Bundesländern wird Kunst am Bau mit unterschiedlicher Intensität gepflegt; in den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg entwickelte sich seit den 70er Jahren daraus das Programm einer Kunst im öffentlichen Raum.
Mit dem Umzugsbeschluss der Bundesregierung im Jahr 1990 und den umfangreichen Bauplanungen für die Hauptstadt Berlin erhielt die Kunst am Bau, auch vom BBK, eingefordert, neue Impulse: An allen Baumaßnahmen in Berlin wurden Bildende Künstler*innen beteiligt.
Mit der Herausgabe des Leitfadens Kunst am Bau, an dem der BBK maßgeblich mitgewirkt hat, unterstreicht der Bauherr Bund die besondere Bedeutung, die er der Bildenden Kunst bei seinen Baumaßnahmen beimisst.
Mit dem Sachverständigenkreis Kunst am Bau des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR), in dem auch der BBK vertreten ist, demonstriert der Bund sein Interesse an der Weiterentwicklung und Entfaltung der Kunst am Bau.

Praxisorientiert bietet der BBK mit der Handreichung „Mit Kunst bauen“ allen Akteuren einer Kunst am Bau-Maßnahme Informationen zu ihrer erfolgreichen Realisierung.