Satzung des BBK-Bundesverbandes

Der Künstlerkongresses in Frankfurt im Jahr 1971 stellte diesen Kernsatz ins Zentrum seiner Beschlüsse: „Voraussetzung einer Reform der Künstlerinteressenvertretung ist die Bildung eines Bundesverbandes Bildender Künstler als Mitgliedsverband.“ 

Dieser Beschluss prägte die Erarbeitung einer Satzung für den neuen Bundesverband, die 1972 mit der Eintragung des BBK-Bundesverbands in das Münchner Vereinsregister rechtskräftig wurde. Die damalige Satzung stellte die Weichen für die bis heute im Wesentlichen geltende Struktur des BBK. 

Im Jahr 2005 wurde die Satzung maßgeblich geändert mit dem Ziel einer organisatorischen und finanziellen Stärkung des Verbandes. Der Delegiertenschlüssel wurde angepasst und dadurch die Zahl der Delegierten reduziert. Außerdem wurde der Bundesausschuss mit weiteren Kompetenzen ausgestattet und die Mitgliedschaftsvoraussetzungen formell geregelt.

Die aktuelle Fassung der Satzung des BBK Bundesverbandes wurde auf der 15. Bundesdelegiertenversammlung am 30./31. Oktober 2021 in Berlin beschlossen.