Arbeitsprogramm des BBK Bundesverbands für die Jahre 2026 – 2029

Beschluss des BBK Bundesausschusses am 25. März 2026 

Einleitung für das Arbeitsprogramm des BBK Bundesverbandes

Die Bildende Kunst ist heute zugleich global und regional verankert, vielfältig in ihren Ausdrucksformen und prägend für das kulturelle Erbe wie für den gesellschaftlichen Alltag. Künstler:innen leisten einen wesentlichen Beitrag zu lebenslangem Lernen, kultureller Bildung und gesellschaftlicher Reflexion. Der BBK Bundesverband setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für künstlerisches Arbeiten nachhaltig zu verbessern, die wirtschaftliche und soziale Existenz von Künstler:innen zu sichern sowie ihre Sichtbarkeit und Wertschätzung zu stärken. In enger Zusammenarbeit mit Landes- und Regionalverbänden sowie Kooperationspartner:innen engagiert sich der Verband in nationalen und internationalen Netzwerken, um die Zukunft der Bildenden Kunst aktiv und verantwortungsvoll mitzugestalten.

Vor diesem Hintergrund definiert der BBK Bundesverband für die kommenden vier Jahre zentrale Arbeitsschwerpunkte. Der Bundesvorstand konzentriert sich dabei auf strategische Maßnahmen, die die beruflichen, sozialen und kulturpolitischen Rahmenbedingungen für Bildende Künstler:innen nachhaltig verbessern.

Arbeitsschwerpunkte in den Jahren 2026-2029

  • Potential Bildende Kunst
  • Kunstfreiheit
  • Urheberrecht im digitalen Zeitalter
  • Kulturelle Bildung
  • Kunst im öffentlichen Raum / Kunst am Bau
  • Einkommen aus künstlerischer Arbeit
  • Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Altersgerechtigkeit
  • Soziale Sicherung

Das Arbeitsprogramm ist thematisch gegliedert und beschreibt für jeden Schwerpunkt die angestrebten Ziele sowie die dazu vorgesehenen Handlungsfelder. Die Ziele benennen die inhaltliche Ausrichtung und den politischen Anspruch des BBK Bundesverbandes. Die Handlungsfelder konkretisieren die Schritte, mit denen diese Ziele umgesetzt werden können und für die sich der BBK Bundesverband in den kommenden vier Jahren einsetzen wird.

I. Potential Bildende Kunst

Ziel: Potential und Relevanz der Bildenden Kunst sichtbar machen

Handlungsfelder:

  • Kompetenzen und spezifische Expertise für die Gestaltung der Gesellschaft, der Wirtschaft, für das Individuum darstellen/aufzeigen
  • Macht der Bilder – Bedeutung für die Entwicklung menschlicher Gesellschaften und des Individuums, Gefahren und Chancen vermitteln
  • Kreatives Potential sichtbar machen
  • Kunsttherapie
  • Bildungsangebote

 

II. Kunstfreiheit 

1. Kultur als Staatsziel

Ziel: Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern.

Handlungsfeld:

  • Initiierung und Begleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens.

2. Gesetzliche und politische Absicherung der Kunstfreiheit

Ziel: Kunstfreiheit in allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern schützen.

Handlungsfelder:

  • Prüfung und Anpassung bestehender Gesetze auf Vereinbarkeit mit Art. 5 Abs. 3 GG.
  • Regelmäßige Berichterstattung zur Umsetzung der Kunstfreiheit in Behörden und Institutionen.
  • Öffentliche Positionierung bei Einschränkung der Kunstfreiheit.

 

III. Urheberrecht im digitalen Zeitalter

1. Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke

Ziel: Angemessene Vergütung bei jeder Nutzung, insbesondere bei kommerzieller Verwertung sicherstellen.

Handlungsfelder:

  • Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung bei Nutzung urheberrechtlich geschützter Werk
  • Wiederaufnahme und Begleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens

2. Transparenzpflicht für KI-Anbieter

Ziel: Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in KI-Trainingssystemen.

Handlungsfelder:

  • Verpflichtung von KI-Anbietern zur detaillierten Auskunft über verwendete Trainingsdaten
  • Verbindliche, kriteriengestützte Einführung einer Zertifizierung Human made

3. KSK-Abgabepflicht für Plattformen

Ziel: Stärkung der sozialen Absicherung von Bildenden Künstler:innen im digitalen Raum.

Handlungsfelder:

  • Plattformen, die künstlerische Werke verwerten, der KSK-Abgabepflicht unterstellen

4. Ausstellungsvergütung

Ziel: Vergütung für die Nutzung bildkünstlerischer Werke in Ausstellungen.

Handlungsfelder:

  • Verankerung der Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz

 

IV. Kulturelle Bildung

1. Nachhaltige kulturelle Bildung

Ziel: Zugang zu qualitativ hochwertigen kulturellen Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Stadt und Land ermöglichen.

Handlungsfelder

  • Einbindung professioneller Bildender Künstler:innen in Bildungsprojekte
  • Weiterentwicklung und dauerhafte Förderung bestehender Programme wie „Kultur macht stark“
  • Stärkere Berücksichtigung kultureller Bildung im ländlichen Raum

2. Professionalisierung während der künstlerischen Hochschulausbildung

Ziel: Ganzheitliche Hochschulausbildung mit künstlerischen, rechtlichen und unternehmerischen Kompetenzen gestalten.

Handlungsfelder:

  • Integration von Betriebswirtschaft und Selbstmanagement in daie Curricula.
  • Ausbau von Mentoring-Programmen für einen realistischen Einblick in den Kunstbetrieb und den Kunstmarkt.

3. Sozialversicherung und Projektförderung

Ziel: Rechtssicherheit für soloselbstständige Bildende Künstler:innen in Bildungsprojekten

Handlungsfelder

  • Einführung von Ausnahmeregelungen für befristete Projekte in Schulen und Kultureinrichtungen.
  • Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen im Anschluss an das sogenannte „Herrenberg-Urteil“.

 

V. Kunst im öffentlichen Raum / Kunst am Bau

1. Sichtbarkeit und Integration

Ziel: Zeitgenössische Kunst im öffentlichen Raum und in öffentlichen Bauvorhaben verankern.

Handlungsfelder:

  • Investition in zeitgenössische Kunst bei allen Baumaßnahmen der öffentlichen Hand
  • Förderung der Präsentation aktueller künstlerischer Positionen in Bauwerken von Bund, Ländern und Kommunen.
  • Zusammenarbeit mit Kunstinstitutionen und Bildenden Künstler:innen zur Sichtbarmachung von Kunst im öffentlichen Raum / Kunst am Bau.

2. Einbindung von Bildenden Künstler:innen in Verfahren

Ziel: Künstlerischer Fachkompetenz in Wettbewerbs- und Vergabeverfahren sicherstellen.

Handlungsfeld:

  • Mehrheitliche Beteiligung von Bildenden Künstler:innen als Fachpreisrichter:innen mit entsprechender Qualifikation in allen Phasen der Wettbewerbe.

 

VI. Einkommen aus künstlerischer Arbeit

1. Faire Vergütung für künstlerische Leistungen

Ziel: Angemessene Bezahlung Bildender Künstler:innen sicherstellen.

Handlungsfelder

  • Verbindliche Einhaltung und Weiterentwicklung von Honoraruntergrenzen bei öffentlich geförderten Projekten
  • Verbindliche, diskriminierungsfreie, inklusive Förder- und Vergabekriterien
  • Abbau des Gender Pay Gap und Gender Show Gap durch gezielte Förder- und Vergabekriterien

2. Förderstrukturen

Ziel:  Künstlerischer Arbeit nachhaltig und dadurch wirksam fördern.

Handlungsfelder:

  • Förderprogramme für Bildende Kunst und künstlerische Forschung ausweiten
  • Förderung der Vielfalt in Ausdruck und Medium
  • Transparente Vergabe von Förderungen der öffentlichen Hand
  • Angemessene Höhe von Stipendien
  • bei Projekten angemessenes Verhältnis zwischen Erwartung und Höhe der Förderung

3. Ausstellungsvergütung und Honorare

Ziel: Transparente und angemessene Vergütung für Ausstellungen und Projekte erreichen.

Handlungsfelder:

  • Erhebung und Auswertung der gezahlten Honorare und Ausstellungsvergütungen.
  • Stärkung von Kooperationen mit Kommunen, Kunstvereinen, Stiftungen und Ausstellungshäusern sowie Ausbau weiterer Partnerschaften.

4. Kunstankäufe

Ziel: Verkauf von Kunstwerken als stabile Einkommensquelle sichern.

Handlungsfelder:

  • Sicherung und Erhöhung der Ankaufsetats der öffentlichen Hand auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.
  • Sicherung bzw. Wiederherstellung der Beteiligung von Bildenden Künstler:innen an den Entscheidungen von staatlichen und kommunalen Ankaufskommissionen.
  • Anhebung des Betrages für steuerliche Absetzbarkeit für Kunstankäufe durch Unternehmen von derzeit 5.000 € auf 20.000 €.
  • Einführung steuerlicher Freibeträge bis zu 20.000 € für Kunstankäufe durch Privatpersonen und Stiftungen.

5. Künstlerische Lehrtätigkeit und Kulturelle Bildung

Ziel: Künstlerische Lehrtätigkeit als gesellschaftlich relevante und vergütungspflichtige Arbeit anerkennen.

Handlungsfelder:

  • Dauerhafte Sicherung und Weiterentwicklung des Förderprogramms „Kultur macht stark“.
  • Stärkung der steuerrechtlichen Regelungen der künstlerischen Selbständigkeit und Nebenberuflichkeit
  • Stärkung der musischen Fächer in Schulen

 

VII. Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Altersgerechtigkeit

1. Geschlechtergerechte Vergütung und Chancengleichheit

Ziel: Gender Pay Gap und Gender Show Gap abbauen.

Handlungsfelder:

  • Berücksichtigung von Familienarbeit und Pflegezeiten bei Förder- und Vergabekriterien.
  • Verstetigung des Gabriele Münter Preises. 

2. Paritätische Besetzung von Gremien

Ziel: Geschlechterparität in Gremien, Jurys und bei öffentlichen Vergaben herstellen.

Handlungsfelder:

  • Einführung einer fairen und geschlechtergerechten Quotenregelung. 
  • Anonymisierte Bewerbungsverfahren bei Wettbewerben.
  • Anwendung der Vielfalt der Wettbewerbsarten.

3. Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Ziel: Teilhabe von Bildenden Künstler:innen mit Care-Verantwortung erhöhen.

Handlungsfelder:

  • Kinderbetreuung und Wohnortanbindung bei Stipendien und Residenzen. 
  • Flexible Gestaltung von Juryverfahren, Lehraufträgen und Weiterbildungen. 
  • Aussetzung von Mindesteinkommensregelungen der KSK bei Pflege und Elternschaft.
  • Mutterschutzregelung für Selbstständige

4. Gleichrangige Sichtbarkeit on Kunst Bildender Künstlerinnen

Ziel: Präsenz von Kunst von Frauen in Öffentlichkeit und Sammlungen erhöhen.

Handlungsfelder:

  • Förderung von Forschungsprojekten und Ausstellungen zur Kunst von Frauen.
  • Verpflichtende Bestandsaufnahme und gezielte Fördermaßnahmen in Museen
  • Quotenregelungen bei Ausstellungen und Ankäufen
  • Einführung einer Quotenregelung für Ankäufe in öffentliche Sammlungen.

5. Altersgerechtigkeit

Ziel: Altersdiskriminierung im Kunst- und Förderbetrieb abbauen.

Handlungsfelder:

  • Förderung von Residenzen und Projekten für ältere Bildende Künstler:innen.
  • Prüfung und transparente Begründung von Altersgrenzen bei Ausschreibungen.

6. Inklusion

Ziel: Kunstbetrieb für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen

Handlungsfelder:

  • Abbau von Zugangshürden bei Bewerbungsverfahren und Förderungen
  • Wahrnehmung/Abfrage von Unterstützungsbedarfen bei Ausstellungen und Veranstaltungen

 

VIII. Soziale Sicherung

1. Soziale Sicherung von Bildenden Künstler:innen

Ziel: Soziale Absicherung durch Stärkung der Künstlersozialkasse (KSK) und Anpassung an hybride Erwerbsbiografien sichern.

Handlungsfelder:

  • KSK: Modifizierung der Nebenverdienstgrenzen
  • KSK: Dynamische Anpassung des Tätigkeitskataloges an aktuelle Entwicklungen, Anerkennung kuratorischer Tätigkeiten und Lehrtätigkeit im Bereich der Kunst und kulturellen Bildung als künstlerische Tätigkeit.
  • KSK: Anhebung des Bundesanteils an der Finanzierung der KSK auf 30 %.
  • KSK: Aufhebung der Altersgrenze für den Zugang zur KSK ab 55 Jahren bei vorheriger gesetzlicher Versicherung.
  • Einführung einer KSK-Abgabepflicht für Plattformen, die künstlerische Werke verwerten.

2. Altersversorgung und Rente

Ziel: Altersversorgung verbessern, Altersarmut vermeiden.

Handlungsfelder:

  • Einbeziehung von KSK-Versicherten in die Aktivrente. 
  • Absenkung des Mindesteinkommens für den Anspruch auf Grundrente.
  • Berücksichtigung ehrenamtlicher Tätigkeit als rentenrelevant.