Die Ausschreibungen für das Modul A sind abgelaufen.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird eine nachhaltige Stärkung der digitalen Kompetenz und der Webpräsenz professioneller Bildender Künstler*innen. Die Corona-Krise hat verdeutlicht, welch große Bedeutung die digitale Kompetenz Bildender Künstler*innen für ihre Teilhabe am – auch zunehmend digitaler gewordenen – Kunstgeschehen und Kunstmarkt spielt. Diese Kompetenz gilt es zu fördern und zu stärken. Zu diesem Zweck können Bildende Künstler*innen mit einer überzeugenden Begründung einen „Digital-Gutschein“ beantragen, der ihnen einen Zuschuss von maximal 1.000 € für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht.
Der Gutschein berechtigt
- zu einem Zuschuss für die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme eines anerkannten Bildungsträgers oder eine individuelle Beratung durch ein anerkanntes Unternehmen / Soloselbstständigen bzw. einen entsprechenden Verein im Bereich Netzauftritt und/oder digitale Medien. Es können bis zu drei Maßnahmen gefördert werden, solange nicht die maximale Fördersumme überschritten wird.
und / oder
- zu einem Zuschuss für Modernisierungsmaßnahmen des eigenen Online-Auftritts. Förderfähig ist die Einrichtung/Modernisierung der eigenen Webseite, einmalige Ausgaben für Hard- und Software sowie eine professionelle Anwendungsberatung, Updates und Installationskosten (keine Lizenzen). Davon können maximal 500 € brutto für die Anschaffung von Hardware geltend gemacht werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind laufende Kosten und fortlaufende Lizenzen.
Modul A: Digitalgutscheine (1. Ausschreibung)
552 Anträge (378 w, 166 m, 8 d), 308 Förderungen (216 w, 86 m, 6 d)
Jury: Monika Beyer, Ergül Cengiz, Adib Fricke
Ausschreibung: 15.09. – 15.10.2020
Juryentscheidung: Ende Oktober 2020
Laufzeit der Fortbildung/Beratung oder Modernisierung: 15. November 2020 bis 30. April 2021
Modul A: Digitalgutscheine (2. Ausschreibung)
1396 Anträge (879w, 473m, 44d), 354 Förderungen (236 w, 106 m, 12 d)
Jury: Gaby Kutz, René Schäffer, Alexander Schräpler
Ausschreibung: 01.02. – 28.02.2021
Juryentscheidung: Ende März 2021
Laufzeit der Fortbildung/Beratung oder Modernisierung: 5. April bis 30. September 2021
Vergaberichtlinien Digital-Gutschein:
- Die Antragstellung ist nur über das online-Formular möglich. Anträge per Post, E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
- Antragsberechtigt sind professionelle Bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland, nicht aber Studierende.
- Professionalität kann durch ein abgeschlossenes Kunststudium, professionelle Praxis oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder der KSK nachgewiesen werden.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- 10 % der Gesamtkosten sind durch Eigen- und/oder Drittmittel zu erbringen.
- Im Modul A können bis zu drei unterschiedliche Maßnahmen (Fortbildungen bzw. individuelle Beratung) beantragt werden.
- Bewerbungsschluss ist für die 1. Ausschreibung der 15. Oktober 2020 und für die 2. Ausschreibung der 28. Februar 2021.
- Voraussetzung für die Jurierung ist der vollständig ausgefüllte Antrag, die Darstellung der Professionalität im Lebenslauf, der Upload von überzeugenden Referenzen sowie eine Finanzkalkulation, die die maximale Fördersumme nicht überschreitet.
- Bewilligung und Vergabe erfolgen auf Empfehlung einer 3-köpfigen Fachjury.
- Alle Förderungen unterliegen den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
- Mit der Maßnahme darf erst nach Abschluss eines Zuwendungsvertrags begonnen werden.
- Ausgaben, die vor und nach dem Bewilligungszeitraum liegen, können nicht gefördert werden.
- Die Maßnahme muss 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme abgerechnet sein.