03.12.2015 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Initiative Urheberrecht: Mitgliederversammlung und Förderverein


Nach einer Würdigung der Ergebnisse der Konferenz „Die Zukunft des Urheberrechts“ stand im Zentrum der Diskussion der Entwurf einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf des BMJ zur Reform des Urhebervertragsrechts. Zur Stärkung der Stellung der Urheber und ausübenden Künstler in Verwertungsverträgen schlägt die Initiative Urheberrecht verschiedene Verbesserungen vor, so u. a. die Einführung eines neuen § 31 Abs. 5 UrhG, der die Möglichkeit schafft, auch Verbänden die gerichtliche Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Verwertern zu eröffnen. Gefordert werden eine andere Definition der Verwerterorganisation vor sowie die Aufnahme einer Formulierung in das Gesetz, die die Feststellung der Verbindlichkeit des Schlichtungsergebnisses im Schlichtungsverfahren ermöglicht (§ 36 Abs. 5 (neu) UrhG). Weitere Vorschläge hat die Initiative u. a. zum individuellen Nachforderungsanspruch, zum Rückrufrecht wegen anderweitiger Nutzung und wegen Nichtausübung, zur Gleichstellung der ausübenden Künstler und zum Schutz der Urheber und ausübenden Künstler vor ungerechtfertigten Abtretungen. Der Förderverein der Initiative Urheberrecht diskutierte über die Urheber-Konferenz in der Akademie der Künste und bewertete die verschiedenen Referate, vor allem die Stellungnahme von Günther Oettinger und von Justizminister Heiko Maas. Außerdem wurde über das künftige Modell der Finanzierung des Vereins gesprochen, das im kommenden Jahr neu zu organisieren sein wird. Für den BBK ist Werner Schaub Mitglied in diesem Verein.Für den BBK nahm Andrea Gysi an der Sitzung der Initiative teil, Werner Schaub an der Sitzung des Fördervereins.