26.09.2023 / Kategorie: Pressemitteilung

Kunst ist Arbeit – pay the artist!

Ein weiterer Meilenstein: Die Ankündigung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth, ab 2024 Honoraruntergrenzen für die Vergütung künstlerischer Leistungen auf Bundesebene einzuführen, begrüßt der BBK Bundesverband außerordentlich. Damit nähert sich die Bundesregierung einem wichtigen kulturpolitischen Ziel der Koalitionsvereinbarung weiter an. Mit der zügigen Umsetzung der Ankündigung kann der Bund eine Vorbildrolle einnehmen. Dies unterstützt auch die Länder dabei, die sog. Honorarmatrix der Kulturministerkonferenz mit Leben zu füllen.


Für den Bereich der Bildenden Kunst bietet der „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“, eine fundierte Grundlage. Deshalb wird er von den großen Künstler:innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK getragen und findet schon jetzt zunehmend Anwendung in der Praxis.

Dagmar Schmidt und Marcel Noack, BBK-Bundesvorsitzende: „Kunst ist Arbeit, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil anlässlich des KSK-Jubiläums richtig sagte. Die Ankündigung von Claudia Roth ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der vielfach prekären Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Denn bessere Einkommen machen resilienter gegen Krisen und sichern ab gegen Altersarmut.“

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