04.09.2008 / Kategorie: Pressemitteilung

FDP fordert, säumige Unternehmer vor Nachzahlungen an die KSK zu bewahren


FDP fordert, säumige Unternehmer vor Nachzahlungen an die Künstlersozialkasse zu bewahren – Zu einem Bericht in der Sendung KULTURZEIT, vom 3.9.2008Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler wendet sich energisch gegen Bestrebungen der FDP, mittelständischen Unternehmen, die es in der Vergangenheit versäumt hatten, Pflichtbeiträge an die Künstlersozialkasse zu entrichten, die Beitragsschuld zu erlassen und stattdessen den Rückzahlungszeitraum von bisher fünf
Jahren auf weniger als ein Jahr zu verkürzen.
Im Einvernehmen mit allen Interessengruppen, insbesondere den abgabepflichtigen Unternehmen, war in der Vergangenheit beschlossen worden, die Abgabepflicht zu prüfen, auch um die Beitragslast auf mehr Schultern zu verteilen. Im Verlauf der Prüfung wurde erkennbar, dass einige Unternehmen ihrer gesetzlichen Zahlungspflicht an die KSK nicht nachgekommen sind. Knapp 25.Mio.Euro (Stand 31.7.08) wurden als
Nachforderung berechnet.
Mit einem Antrag im Deutschen Bundestag (16/9820) lässt sich die FDP vor den Karren ihrer Klientel spannen und fordert Beitragspflichten „sachgerecht“ auszugestalten – was sie damit meint? Unternehmen und Vereine sollen geschont werden – auf Kosten derjenigen, die Beiträge gezahlt haben, und auf Kosten der Künstlerinnen und Künstler.Die Enquete Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages hat im vergangenen Jahr einmütig – parteiübergreifend - festgestellt, das es zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) keine Alternative gibt. Die
Künstlersozialversicherung ist seit 25 Jahren gesellschaftlicher Konsens in Deutschland und als Institution einzigartig in Europa!Die Künstlersozialversicherung ist unverzichtbar, darin sind sich alle einig:
- für die Künstlerinnen und Künstler, weil sich deren Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit ohnehin am unteren Rand der Einkommensskala bewegt, obwohl sie diejenigen sind, die die zeitgenössische Kultur produzieren,
- für den Mittelstand, weil jede andere Versicherung für Kreative die Auftraggeber viel teurer käme, denn der Bund zahlt beispielsweise jetzt 40% des Arbeitgeberanteils (d.h. 20% der gesamten Leistung).Die Forderung der F.D.P., an den Stellschrauben des Künstlersozialversicherungsgesetzes zu drehen, ist angesichts nahender Wahlen sehr durchsichtig und muss zurückgewiesen werden, weil sie für diejenigen erhoben wird, die sich über Jahre der
Beitragspflicht entzogen haben.