Die Berufsunfallversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Die gesetzliche Versicherung läuft über Berufsgenossenschaften; diese leisten Unterstützung zur Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz und übernehmen z. B. (umfangreicher als Krankenkassen) Kosten für medizinische Leistungen nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Renten bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall.   

Arbeitnehmer*innen sind pflichtversichert, wobei der Arbeitgeber die Beiträge zahlt. Selbstständige können sich freiwillig in der – entsprechend der Tätigkeit – für sie zuständigen Berufsgenossenschaft versichern.   

Hinweis: Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle versichert!  

Zu Beginn der Berufsausübung ist zu prüfen, welcher Berufsgenossenschaft ein*e Künstler*in zuzuordnen ist und ob evtl. sogar eine Versicherungspflicht besteht, wie bspw. bei freien Fotograf*innen oder Grafikdesigner*innen. Es kommen vor allem zwei Berufsgenossenschaften in Frage: die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für die meisten kreativen Berufe, auch für Bildende Künstler*innen, oder die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) u. a. für Fotograf*innen oder Grafikdesigner*innen.   

Informieren kann man sich über den Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – ein Zusammenschluss der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände.  

Natürlich besteht die Möglichkeit, eine private Unfallversicherung abzuschließen und die Folgen von Berufsunfällen wie auch Freizeitunfällen darüber abzusichern. Über die unterschiedlichsten Versicherungsangebote kann man sich über die Verbraucherzentrale informieren.  

Künstler*in als Arbeitgeber*in  

Wer als Selbstständige*r Arbeitnehmer*innen beschäftigt, muss diese in der zuständigen Berufsgenossenschaft versichern. Das gilt auch für Praktikant*innen oder geringfügig Beschäftigte.