KSK Widerspruchs-Ausschuss in Bonn
In der 208. Sitzung des Ausschusses wurden insgesamt 79 Widerspruchsfälle behandelt. Bei 2 Fällen aus dem Versicherten-Bereich und 1 Fall aus dem Verwerter-Bereich konnte dem Widerspruch abgeholfen werden. In weiteren 2 Fällen wurden die Akten mit der Bitte um Überprüfung bzw. um Ergänzung der Unterlagen an die Fachabteilung zurückgegeben.
Alle anderen Fälle wurden als unzulässig und/oder unbegründet zurückgewiesen.
Immer wieder gibt es Probleme bei Aufnahme-Anträgen von Holz- oder Stein-Bildhauern in die KSK. Bei diesen Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern ist besonders darauf zu achten, ob die angegebene Berufsbezeichnung in einer Handwerksrolle eingetragen ist, denn bei diesen Berufsbezeichnungen wird grundsätzlich zuerst eine handwerkliche Tätigkeit vermutet. Deshalb sind Nachweise über die Anerkennung in Fachkreisen (z.B. Ausstellungen in Galerien etc.) besonders wichtig. Förderlich für die Anerkennung ist z.B. auch die Mitgliedschaft im BBK.
Annemarie Helmer-Heichele nahm als Vertreterin der bildenden Künstlerinnen und Künstler an der Sitzung teil.


