22.04.2013 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales: Zur Überprüfung KSK-abgabepflichtiger Unternehmen


Am 22. April 2013 fand im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ statt. Der Gesetzentwurf sieht eine für die KSK wichtige redaktionelle Klarstellung vor: Danach sollen künftig abgabepflichtige Unternehmen gekoppelt an die Regelprüfung der Deutschen Rentenversicherung alle vier Jahre auf die Erfüllung ihrer Abgabepflichten hin überprüft werden. Die Sachverständigen Uwe Fritz (Künstlersozialkasse), Saska Osing (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände), Herbert Schillinger (Deutsche Rentenversicherung Bund) und Gabriele Schulz (Deutscher Kulturrat) wurden zu dieser geplanten Neuregelung befragt. Die Rentenversicherung und die Arbeitgeberverbände äußerten Kritik an der geplanten Ausweitung der Betriebsprüfungen. Der Aufwand dafür wurde von der Rentenversicherung mit 50 Mio. Euro Mehrkosten sowie einer drastischen Erhöhung des Personals um 580 Prüfer beziffert. Diesen Kostenschätzungen hatte allerdings das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Stellungnahmen widersprochen. Künstlersozialkasse und Deutscher Kulturrat begrüßten  den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt für mehr Abgabegerechtigkeit und empfahlen hierfür „schlanke Verwaltungsverfahren“.

An der Sitzung nahm Peggy Blankenburg für den BBK als Gasthörerin teil.