02.05.2012 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Stellungnahme des Deutschen Kunstrates

Ermäßigte Mehrwertsteuer für Bildende Kunst – europaweit!


"Der Deutsche Kunstrat, der Zusammenschluss bundesweit organisierter Verbände der bildenden Künstler, der Kunstvermittler und Kunstverwerter, appelliert an den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung, sich national wie europaweit für die ermäßigte Mehrwertsteuer für bildende Kunst einzusetzen.Das bewährte Instrument indirekter Kunstförderung verbessert die soziale und wirtschaftliche Situation der bildenden Künstler und gleicht Nachteile des Kunsthandels europäischen und internationalen Wettbewerbern gegenüber aus. Die kulturelle Vielfalt und die hohe Qualität der Kunst und ihrer Vermittlung in Deutschland sind auch dieser kulturpolitisch klugen Maßnahme geschuldet. Sie aufzugeben, widerspräche dem Selbstverständnis einer Kulturnation. Deshalb bedarf es einer Änderung der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie, damit die Bildende Kunst der Literatur, den Kulturveranstaltungen und schriftlichen Kulturgütern steuerlich gleichgestellt bleibt.Der Aufforderung der EU-Kommission zur Regelbesteuerung des Kunsthandels und insbesondere der Galerien muss widersprochen werden.Der Deutsche Kunstrat fordert deshalb den Deutschen Bundestag, Bundesrat und  Bundesregierung auf, 1.    diese Aufforderung der EU-Kommission nicht zu befolgen und sich wie in zahlreichen anderen Bereichen auch ( z.B. zur Vorratsdatenspeicherung) dem Vertragsverletzungsverfahren zu stellen; 2.    sich uneingeschränkt und zuvorderst für eine grundsätzliche Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie einzusetzen und bis dahin dem deutschen Kunsthandel die Wettbewerbsfähigkeit durch die weitere Gewährung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes zu sichern.Der Deutsche Kunstrat hat mit Anerkennung und Respekt zur Kenntnis genommen, dass sich  insbesondere Kulturstaatsminister Neumann und viele Kulturpolitiker engagiert für den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eingesetzt und bereits Kompensationsvarianten vorgeschlagen haben. Diese sog. Ausgleichsmaßnahmen kommen allerdings dem Kunstbetrieb nur zu einem Bruchteil zugute:1.    Eine Anhebung des Bundeszuschusses zur KSK von derzeit 20 % auf die schon einmal bis 1999 geltenden 25 % - vom Deutschen Kunstrat seit Jahren gefordert und uneingeschränkt begrüßenswert - kompensiert nicht die zusätzliche Belastung des Kunsthandels, sondern entlastet vor allem andere Kultursparten, wie z. B. die Verlags- und Musikindustrie, die nach wie vor den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Anspruch nehmen können.2.    Die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“ der Bundesregierung unterstützt den Kunstbereich nur marginal.3.    Die vorgeschlagene Differenzbesteuerung von Kunstverkäufen durch Galerien wird ebenfalls nur zu einem Bruchteil die Preissteigerungen und sonstigen Nachteile verhindern, die unweigerlich mit einer Erhöhung um 12 % auf den MWSt-Regelsatz für den Kunstmarkt verbunden sein werden.4.    Die Erhöhung des Ankaufsetats des Bundes ist aus inhaltlichen Gründen generell wünschenswert, als Kompensationsmaßnahme wäre sie jedoch geringer als der symbolische Tropfen auf dem heißen Stein.Wenn überhaupt, müssen Kompensationen in vollem Umfang und wirksam dem Bereich der bildenden Kunst zugute kommen, beispielsweise durch-   die Förderung von Auslandsmessen und Kunstprojekten deutscher Galerien, -   die verstärkte Förderung von Ausstellungen,-   die Verstärkung der direkten Künstlerförderung.Alle im Deutschen Kunstrat vertretenen Fachverbände und Berufsgruppen werden sich gerne konstruktiv an der Entwicklung schnell wirksamer Maßnahmen beteiligen, um den Kunstmarkt nicht irreparabel zu schädigen, sondern den Kunstbetrieb als bedeutende Kultursparte in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren."