20.11.2013 / Kategorie: Allgemeine Meldung
Ad-hoc-AG „Immaterielles Kulturerbe“ des Deutschen Kulturrates
Nachdem die Idee des Kulturrates, die Einreichungsfrist zu verlängern, damit die Mitglieder des Kulturrates gesammelt ihre Anträge einreichen können, nicht akzeptiert wurde, wurden von den Vertretern der interessierten Verbände die Anträge selbst fristgerecht zum 30.11.2013 an die entsprechenden Stellen der Bundesländer gerichtet.Insgesamt wurden acht Anträge eingereicht: Deutscher Musikrat (Deutsche Orchesterlandschaft), Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände (Pflege der Chormusik in deutschen Laienchören), ADTV (Welttanzprogramm), Bühnenverein (Deutsche Theaterlandschaft – Ensemble-Theater), BDAT (Mundart-Theater), Gesellschaft für Tanzforschung (moderner Ausdruckstanz), Bibliothek Information (Vorlesen). Und der BBK stellte einen Antrag, um die künstlerischen traditionellen Drucktechniken (wie. z.B. Siebdruck, Lichtdruck, Lithographie) auf die Liste des immateriellen Kulturerbes setzen zu lassen. In der nächsten Ausgabe von Politik und Kultur des Deutschen Kulturrats wird es entsprechende, erläuternde Artikel geben.An dieser Sitzung nahm Annemarie Helmer-Heichele teil.


