07.06.2012 / Kategorie: Allgemeine Meldung

BKM – Gespräch über Kompensationsmaßnahmen


BKM – Gespräch über Kompensationsmaßnahmen wegen der drohenden Abschaffung der ermäßigten Mehrwertsteuer für KunstIm Bundeskanzleramt fand das Expertentreffen zur Problematik der Erhöhung der Mehrwertsteuer für Kunst auf 19% statt  - die EU hatte die Bundesregierung zu dieser Anpassung aufgefordert. Eingeladen waren neben dem BBK der Deutsche Künstlerbund und der Deutsche Kulturrat sowie Vertreter verschiedener Verbände des Kunsthandels wie etwa der Verband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V. oder der Verband der Kunstversteigerer, aber auch die VG Bild-Kunst und der Deutsche Museumsbund.Die Seite der Bundesregierung wurde u. a. repräsentiert von Kulturstaatsminister Neumann, vom parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Otto vom Wirtschaftsministerium, zugegen waren aber auch zwei ranghohe Vertreter des Finanzministeriums, das die entsprechende Gesetzesvorlage erarbeiten wird. Zu Beginn stellte der Kulturstaatsminister klar, die Bundesregierung beabsichtige, eine Lösung zu finden, die garantiere, dass das Finanzministerium auch künftig beim Verkauf von Kunst nicht mehr Steuern einnehme als derzeit. Vor diesem Hintergrund entspann sich ein ausgedehnter Meinungsaustausch mit dem Ergebnis, dass die Vertreter der Bundesregierung vorhaben, u. a. folgende Punkte in die geplante Gesetzesvorlage einzubringen:
Künstlerinnen und Künstler können bei Verkäufen aus dem Atelier wie bisher 7% MwSt. berechnen.-         Für den Kunsthandel wird eine Margenbesteuerung vorgesehen. Ob der Vorschlag der Gruppe des Deutschen Kunstrates (25%) realisiert werden kann, blieb offen, generell wurde aber eine Margenbesteuerung zugesichert.-         Zukünftig sollen auch künstlerische Fotografien und Serigrafien als Kunst anerkannt werden, und zwar bis zu einer Auflagenhöhe von 30 signierten und nummerierten Exemplaren. Den BBK vertrat Werner Schaub in dieser Expertenrunde.