26.08.2013 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Hochwasserhilfe des BKM – Gespräch mit der Kulturstiftung des Bundes


Um zu klären, auf welche Weise die vom BKM zur Verfügung gestellten Mittel eingesetzt werden können, um den vom Hochwasser betroffenen Künstlerinnen und Künstlern zu helfen, fand ein Gespräch mit der hierfür zuständigen Mitarbeiterin der Kulturstiftung des Bundes, Frau Haß, in Berlin statt. Erörtert wurde der Umstand, dass die nun vom Bund erlassene Aufbauhilfeverordnung überraschend so weit gefasst ist, dass auch Schäden von freiberuflichen Künstlern an Ateliers und in Kultureinrichtungen über den 8 Mrd.-Topf des Bundes und der Länder geltend gemacht werden können und müssen. Die von Kulturstaatsminister Neumann in Aussicht gestellten Mittel dürfen hierfür nicht verwendet werden. Es geht daher darum, die Unterstützung des BKM so einzusetzen, dass die Künstlerinnen und Künstler bei der Antragstellung beraten und unterstützt werden, damit sie schnell und unbürokratisch die direkten Schäden z.B. an Ateliers beheben können, zum anderen aber darüber hinausgehende Folgen durch Hilfsmaßnahmen z.B. wie temporäre Ersatzateliers etc. gelindert werden. Hierzu erarbeitet der Bundesverband aktuell einen Vorschlag.

An dem Gespräch nahmen Werner Schaub und Andrea Gysi teil.