22.11.2013 / Kategorie: Allgemeine Meldung

"BMAS-Fachgespräch ""Eigenwerber"" in der KSK"


Nachdem das drohende Desaster beim OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der Soziales Sicherung) in Bezug auf die KSK für uns Versicherte erfolgreich abgewendet werden konnte, hatte nun das Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einem Gespräch geladen, bei dem es um die Probleme der Eigenwerber in der KSK ging. Erfreulicherweise wurden dazu auch ein Teil der Versicherten-Vertreter eingeladen, die damit in die Diskussionen eingebunden sind. Nach längeren Debatten über die Probleme und die Unwissenheit der Eigenwerber, dass sie überhaupt zur KSK-Abgabe (bestehendes Gesetz – KSVG - seit 30 Jahren!) verpflichtet sein könnten, wurden die Schwierigkeiten der entstehenden Bürokratie mehr oder weniger glaubhaft dargelegt. Am Ende des Fachgesprächs zeichnete sich eine evtl. Lösungsmöglichkeit in Form einer einzuführenden Geringfügigkeitsgrenze, d.h. einer Bagatellgrenze ab, die aber von den KSK-Mitarbeitern noch überprüft werden muss. U.U. könnte durch diese Grenze (100 – 500 €) eine Verminderung der Einnahmen für die KSK von ca. 40.000 € entstehen. Auf welcher Grundlage diese Bagatellgrenze basieren soll, konnte noch nicht geklärt werden. Die einfachste, aber unwahrscheinlichste Lösung wäre es, den Bundeszuschuss zu erhöhen - aber auch andere Modelle wären denkbar.An der Sitzung nahm für den BBK Annemarie Helmer-Heichele teil.