15.04.2009 / Kategorie: Allgemeine Meldung

KSK-Widerspruchsausschuss in Bonn


In dieser 181. Sitzung des Ausschusses wurden insgesamt 59 Widerspruchsfälle behandelt, davon 49 aus dem Versichertenbereich und 10 (wesentlich mehr als
gewöhnlich) aus dem Unternehmerbereich.
In 3 Fällen aus dem Versicherten-Bereich konnte den Widersprüchen abgeholfen werden.  In einem Fall wurde die Akte mit der Bitte um Überprüfung an die Fachabteilung zurückgegeben. Alle anderen Fälle wurden als unzulässig und/oder unbegründet zurückgewiesen.
Bei dieser Sitzung war besonders auffällig, dass viele Versicherte die vorgegebenen Termine nicht eingehalten haben und deshalb dem Widerspruch schon aus diesem Grund nicht abgeholfen werden konnte. Änderungen im Versicherungs-Verhältnis (Einkommen, Beendigung der künstlerischen Tätigkeit, usw.) müssen schnellstmöglich der KSK gemeldet werden, denn nur ab der Mitteilung wird sie rechtskräftig. Rückwirkend sind keine Änderungen und damit z.B. Rückzahlungen möglich.
Annemarie Helmer-Heichele nahm neben der Vertreterin der Abgabepflichtigen für den Bereich Bildende Kunst und dem Vertreter der KSK an der Sitzung teil.