30.06.2011 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Ausstellungsvergütung - Brief an die Fraktionen


Für den BBK hat Werner Schaub heute folgenden Brief an alle kulturpoltischen Sprecher(innen) der Fraktionen gerichtet:Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird in nächster Zukunft einen Antrag in den Bundestag einbringen, der vorsieht, die Bundesregierung aufzufordern, „in Anlehnung an das entsprechende Modell in Schweden eine verpflichtende Ausstellungszahlung an bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen in die Förderkriterien für die durch den BKM finanzierten und bezuschussten Institutionen oder Projektträger aufzunehmen.“Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler ist bereits seit einiger Zeit im Gespräch mit dem BKM, um eine entsprechende Regelung zu finden. Unser Verband hat sich allerdings mit den übrigen bundesweit organisierten Künstlerverbänden auf den Begriff „Ausstellungvergütung“ verständigt, der natürlich inhaltlich dasselbe meint. Pauschal die Fotografie mit einzubeziehen ist vermutlich nicht zielführend, gemeint ist wohl nur die künstlerische Fotografie, die in der Kunst der Gegenwart breiten Raum einnimmt.Die Künstlerinnen und Künstler in Deutschland würden es begrüßen, wenn Sie auch in Ihrer Fraktion eine entsprechende Initiative anstoßen würden. Denn eine solche Maßnahme würde keine zusätzlichen Mittel erfordern, es würde aber eine eklatante Gerechtigkeitslücke geschlossen und der kulturelle Beitrag von Künstlerinnen und Künstler für die Gesellschaftlich nicht nur verbal honoriert wie derzeit.In Schweden hat das entsprechende Verfahren dazu geführt, dass inzwischen mehr und mehr andere Kultureinrichtungen sich an der Regelung des Staates ein Beispiel nehmen und nun ihrerseits zu solchen Vergütungen übergegangen sind, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.Dies sollte doch wohl bei der Kulturnation Deutschland auch möglich sein.Mit freundlichen GrüßenWerner Schaub
Bundesvorsitzender