04.02.2014 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Treffen der VG Bild-Kunst, des Beirats der Ausgleichsvereinigung (AV) Kunst und der Vertreter der Künstlersozialkasse (KSK)


Der Grund für dieses Treffen war die Feststellung bei einer KSK-Überprüfung der AV Kunst, dass sowohl die Bemessungsgrundlage angehoben werden muss, um der realistischen Grundlage zu entsprechen, als auch der KSK-Abgabesatz auf 5,2 % angestiegen ist. Beide Faktoren würden den AV-Abgabesatz derart stark erhöhen, dass mit einer hohen Zahl an Austritten zu rechnen wäre. In der Folge müsste der Satz abermals erhöht werden. Außerdem ist ein Problem in Bezug auf das Folgerecht entstanden. Auf Grund dieser Schwierigkeiten wurde es notwendig, die AV zum 31.12.2014 zu kündigen, obwohl der Bestand einer AV wünschenswert wäre.

Die Vertreter des KSK stellten ein neu erarbeitetes Modell vor, erläuterten dieses und beantworteten die zahlreichen Fragen der Galerien-Vertreter. Das neue System soll mehr Individualität in der Abrechnung beinhalten. Abgabe der entsprechenden Meldung wäre der 31.3. eines jeden Jahres, am Anfang stünde eine Überprüfungszeit und danach könnten sieben Jahre Rechtssicherheit zugesichert werden.

Ergebnis des Gesprächs: Die Vertreter der Galerien wollen das neue System mit den Mitgliedern der AV diskutieren und entsprechende Pretests durchführen. Die VG Bild-Kunst will überlegen, wie man auch die Abrechnung der Folgerechtsvergütung ähnlich individuell vornehmen könnte, um eine Integration in das neue System zu ermöglichen. Die bisherige Berechnungsgrundlage findet noch bis Ende 2014 Anwendung. Weitere Gespräche werden auf Basis der neu erworbenen Erkenntnisse folgen.

An diesem Gespräch nahmen vom BBK Werner Schaub und Annemarie Helmer-Heichele teil.