22.11.2012 / Kategorie: Allgemeine Meldung
Verwaltungsratssitzung der VG Bild-Kunst
Der Verwaltungsrat der VG Bild-Kunst tagte zu einer außerordentlichen Sitzung aus Anlass des Münchener „Vogel-Urteils“. Dies hatte zum Inhalt, dass die VG Wort die eingegangenen Mittel für die Urheberinnen und Urheber in Zukunft ausschließlich an die Schriftsteller und Journalisten zu verteilen habe, aber nicht mehr wie bisher auch an die Verlage. Die VG Wort wird den Prozess in die nächste Instanz tragen, aber vorsorglich war es für die VG Bild-Kunst ratsam zu untersuchen, ob der Ausgang des Prozesses in der nächsten Instanz Auswirkungen auch für die VG Bild-Kunst haben könnte. Dr. Urban Pappi gab einen ausführlichen Bericht über die Urteilsbegründung und seine darauf aufbauenden juristischen Recherchen, während der anwesende Vertreter des Patentamtes, das zuständig ist für alle Verwertungsgesellschaften, sich bedeckt hielt und keine offizielle Stellungnahme zu der Problematik abgeben wollte.Auf Vorschlag von Dr. Pappi beschloss der Verwaltungsrat einstimmig, zunächst keine Änderung der Satzung ins Auge zu fassen und beim bisherigen Verteilungsplan zu bleiben, der die Verleger mit einbindet, um die Ausgewogenheit nicht zu gefährden, die sich bisher bewährt hatte. Außerdem genehmigte der Verwaltungsrat die Finanzierung der vorgesehenen Urheberrechtskampagne.An dieser Sitzung des Verwaltungsrates nahmen für den BBK Werner Schaub und Erhard Kalina teil.


