27.09.2010 / Kategorie: Allgemeine Meldung
Anhörung Drittes Gesetz Urheberrecht
Anhörung Drittes Gesetz Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, Thema “Fragen der kollektiven Rechtswahrnehmung”Am 27. September 2010 hatte das Bundesministerium der Justiz zur dritten Anhörung „Kollektive Rechtewahrnehmung“ eingeladen. Thema war zunächst die pauschale Vergütung nach § 54 ff. UrhG. Dabei ging es um die Tarifvorstellung und die Durchsetzung der Tarife. Strittig war die Aufstellung der Tarife durch die Verwertungsgesellschaften. Studien durch die unabhängige Schiedsstelle wurden gefordert. Hier wurden die unterschiedlichen Interessen der Verbandsvertreter besonders deutlich. Die Verwertungsgesellschaften unterstrichen in ihren Beiträgen die Rechte der Urheber und forderten eine schnelle Tarifaufstellung, um keine rechtsfreie Lücke entstehen zu lassen. Zum Thema Bauteile und Zubehör forderten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabepflicht für externe Brenner und Festplatten. Weiterhin ging es um die Sicherung der Zahlung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen und die Frage, ob eine solche Regelung erforderlich sei. Schließlich war die Transparenz der Verwertungsgesellschaften Thema. Die Vertreter der Gerätehersteller forderten mehr Transparenz und die Veröffentlichung von Gegenseitigkeitsverträgen.


