Der Fachausschuss Arbeit und Soziales berät zur sog. Zuschussrente
Im Zentrum der außerordentlichen Sitzung standen zwei Vorlagen für Stellungnahmen des Fachausschusses (und später des Sprecherrates des Dt. Kulturrates) zur sog. Zuschuss-rente und zum ALG I. Mit der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in die Diskussion gebrachten sog. Zuschussrente soll die Rente derjenigen aufgestockt werden, die regelmäßig und langjährig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und zusätz-lich private Altersvorsorge getroffen haben. Im Fachausschuss wurde moniert, dass die jetzige Planung unklar in den Bezugs-Voraussetzungen und in der Finanzierung sei. So werden z. B. nur wenige Künstler/innen die Bezugsvoraussetzungen erfüllen können und Solo-Selbständige keinen Nutzen haben, da ihnen oft die finanziellen Mittel für eine freiwillige Versicherung fehlen. Unklar ist auch noch die Sicherstellung, dass die Zuschussrente aus Bundesmitteln finanziert wird, d. h. aus Steuern, und nicht aus der Rentenversicherung. Widersprüchliche Aussagen gibt es, ob Voraussetzung sowohl eine betriebliche Rente als auch eine zusätzliche private Vorsorge oder aber entweder eine betriebliche Rente oder eine private Vorsorge Voraussetzung sind. Und bezüglich der privaten Vorsorge wird moniert, dass die Versicherungen oft nur Verträge ab 10,– €/Monat anbieten, während das Gesetz eine Vorsorge ab einem monatlichen Beitrag von 5 € vorsieht.
Zum ALG I wurde mit einer Resolution beschlossen, das BMAS aufzufordern, die Zahlen offen zu legen.


