Europäische Kommission: Strategie für KI in den Kultur- und Kreativbranchen
Die Europäische Kommission will eine sektorspezifische Strategie für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in den Kultur- und Kreativbranchen erarbeiten. Der BBK Bundesverband begrüß diese Entscheidung. Für die Bildende Kunst muss dabei gelten: KI kann künstlerische Prozesse unterstützen, darf aber menschliches Schaffen, die berufliche Existenz und das Urheberrecht weder entwerten noch ersetzen.
Die europäische KI-Strategie muss die wirtschaftliche und rechtliche Position der Kunstschaffenden messbar stärken. Der BBK Bundesverband fordert daher, den Schutz menschlichen Schaffens als verbindlichen Maßstab für alle Maßnahmen zu verankern. Insbesondere muss für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Systemen das Opt-in-Prinzip gelten, bedeutet, eine Nutzung darf nur erfolgen, wenn Urheber:innen ihr ausdrücklich zugestimmt haben. Ein Opt-out reicht nicht aus, da die Verantwortung faktisch auf die einzelnen Kunstschaffenden verlagert wird.
Nur wenn KI-Entwicklung auf der Selbstbestimmung der Urheber:innen und einer fairen Vergütung beruht, kann sie zu einer souveränen europäischen Kultur- und Kreativlandschaft beitragen. KI darf nicht zum Geschäftsmodell auf Kosten derjenigen werden, deren Werke und schöpferische Leistungen sie nutzt.
Die IAA Europe hat eine Stellungnahme zum Thema veröffentlicht, die Sie hier lesen können.


