26.03.2015 / Kategorie: Allgemeine Meldung
Fachausschuss Kulturerbe
Zunächst fand ein Austausch zur Abgrenzung der Begriffe „Kulturerbe“ und „immaterielles Kulturerbe“ statt. Dabei war ein erweiterter Kulturbegriff von Bedeutung, der im Zeitalter der Digitalisierung unverzichtbar sei. In dieser Diskussion gab es auch schon konkrete Vorschläge, die in der künftigen Beratung des Fachausschusses aufgegriffen werden sollen. Zweites Haupthema war die Digitalisierung des Kulturerbes. Für den Bereich der Bildenden Kunst wurden von Erhard Kalina und Karin Lingl (Stiftung Kunstfonds) die Priorität des Originals betont, die Digitalisierung sei allenfalls als Mittel zum Zweck geeignet, die öffentliche Präsenz zu erleichtern. Die Digitalisierung müsse allerdings mit der Kennzeichnung der Werke erfolgen. Voraussetzung hierfür seien aber die Klärung der Urheberrechte und eine angemessene Vergütung der Urheber.Für den Deutschen Kunstrat/BBK nahm Erhard Kalina teil.


