30.05.2012 / Kategorie: Allgemeine Meldung

„Zwangs“-Rentenversicherung für selbständige Künstler?


Bundessozialministerin Ursula von der Leyen plant – nach Abschluss des sog.
Rentendialogs – u. a. eine gesetzliche Pflichtversicherung für Selbständige. Seit
mögliche Eckdaten bekannt wurden, herrscht helle Aufregung. So kursiert, es seien zwangsweise monatlich 400 € und mehr zu berappen, für viele Selbständige wäre das der Ruin. Eine Petition gegen dieses Vorhaben hat mittlerweile über 80.000 Unterschriften. Das Quorum für eine Befassung im Petitionsausschuss ist also erreicht.Auch viele bildende Künstlerinnen und Künstler fragen, ob sie von einer solchen
Regelung betroffen sein werden. Dazu ist – auf Basis der Verlautbarungen aus dem Ministerium – Folgendes zu sagen:
Alle Künstlerinnen und Künstler, die Mitglied der KSK sind, bleiben dort weiterhin
unter den bisherigen Konditionen rentenversichert. Nicht wenige Künstler - nach der Umfrage 2011 des BBK ca. 50 % - sind aus unterschiedlichen Gründen anderweitig versichert. Diejenigen, die weder in der KSK noch anderweitig rentenversichert sind, könnten jedoch von einer wie auch immer gestalteten Pflichtversicherung betroffen werden. Noch gibt es keinen Gesetzentwurf, ebenso wenig ist bekannt, ob ein solcher in dieser oder erst der nächsten Legislaturperiode eingebracht wird.
Was angeblich noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll, ist ein
Entwurf für eine sog. Zuschussrente, auch hier wird es darauf ankommen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit auch Künstlerinnen und Künstler davon profitieren.Der BBK verfolgt diesen Themenkomplex intensiv in verschiedenen Gremien und
wird weiter darüber informieren.