24.03.2010 / Kategorie: Allgemeine Meldung
KSK Beirat
Nach den Regularien wurde der Beirat darüber informiert, dass Herr Capellen das Ministerium für Arbeit und Soziales verlassen hat und Herr Dr. Moltenkin sein Ressort zumindest für einige Zeit übernimmt. Er bestätigte dem Beirat, dass die KSK von der neuen Leitung des Ministeriums unterstützt wird. Die 3. Novelle hat die KSK gestärkt und mit 3,9 % Abgabe im Jahr 2010 hat sich die Lage beruhigt. Falls es zu einer neuen Gesetzgebung kommen sollte, von der die KSK betroffen ist, wird der KSK-Beirat umgehend informiert, damit diskutiert und eingegriffen werden kann, erläuterte Herr Dr. Moltenkin.Anschließend wurde eine intensive Diskussion zu einem Textvorschlag für eine KSK-Broschüre geführt, die sich mit dem Selbstverständnis und den Arbeitsschwerpunkten der KSK befasst. Vom absoluten Einverständnis bis zum Wunsch einer überzeugenderen Neuformulierung wurde alles (sehr zeitintensiv) diskutiert, mit dem Ergebnis, dass einigen Beirats-Mitglieder diese Broschüre im Vorabdruck überreicht wurde, mit der Bitte alles genau durchzulesen und evtl. Korrektur-Vorschläge an Frau Schlüter zu melden.Ein weiterer TOP war die steuerliche Absetzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab 2010 bei den Versicherten (Bürgerentlastungsgesetz). Die KSK klärt in einem Schreiben alle Versicherten über den aktuellen Stand auf. Damit möglichst alle Kranken- und Pflegeversicherten in den Genuss der Steuervorteile kommen, werden die Beitragsdaten (voraussichtlich Ende 2010) in einem maschinellen Verfahren durch die KSK an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Selbstverständlich haben die Versicherten die Möglichkeit, dieser Datenübermittlung zu widersprechen, müssen dann aber auf die Steuervorteile verzichten. Die Überprüfungs-Aktion (§ 13) der Versicherten ergab, dass, wie im Jahr zuvor, bei ca. 10% der Überprüften die Versicherungsfreiheit festgestellt werden musste.Durch die Überprüfungsaktion (bis jetzt ca. 210.000) der Abgabepflichtigen konnten bis jetzt ca. 87 Millionen € Abgaben nachgefordert werden. Weitere 70.000 Überprüfungen sind noch durchzuführen. Nach Aussage des Vertreters der Deutschen Renten-Versicherung sind von der Wirtschaft keine größeren Widerstände mehr zu erwarten.Des Weiteren wurde ein Entwurf für Handlungshilfen zur Abgabepflicht bei öffentlicher Kulturförderung vorgestellt. Die Voraussetzungen für eine Abgabezahlung an die KSK sind bei öffentlichen Kulturförderungen nicht erfüllt.Herr B. Schneider (Leiter der Unfallkasse des Bundes, der die KSK als Abteilung angegliedert ist), berichtete vom Personalwechsel zwischen KSK und Unfallkasse und von gemeinsamen Arbeitsaktionen.Zum Thema Ausgleichsvereinigungen: bis jetzt gibt es 9 Ausgleichsvereinigungen, bei denen die Beitrittsmöglichkeit befürwortet wurde. Bei weiteren 13 wurde dies verneint. 7 Fälle müssen noch überprüft werden und bis jetzt wurden weitere 30 Anträge gestellt. Annemarie Helmer-Heichele nahm für den BBK an dieser Sitzung teil.


