03.12.2014 / Kategorie: Allgemeine Meldung
Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst
Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst unterstützt Urheberinnen und Urheber im visuellen Bereich, die unverschuldet in eine Notsituation geraten sind. Die Mittel für die Unterstützungsleistungen werden denjenigen Urhebern zur Verfügung gestellt, die von der VG Bild-Kunst Vergütungen für die Nutzung von Urheberrechten erhalten. In der Dezembersitzung des Vergabebeirats, der sich aus sieben von der Mitgliederversammlung gewählten Künstlerinnen und Künstlern zusammensetzt, wurden insgesamt 30 Anträge intensiv besprochen und davon insgesamt 14 Anträge positiv beschieden. Zusätzlich zu diesen Anträgen wurden Verlängerungsanträge für Zuschüsse zur Unterstützung von Rentnern beschlossen. Für fünf Kolleginnen und Kollegen wurden die bereits beschlossenen Unterstützungen erhöht. Außerdem wird auch in diesem Jahr ein Weihnachtsgeld in Höhe von 275 € an ca. 650 Kolleginnen und Kollegen ausgezahlt. Die Stiftung Sozialwerk ist dabei, ihren Bewerbungsbogen im Detail zu überarbeiten. Diskutiert wurde auch über Lösungsansätze für das Problem, dass Zuwendungen der VG Bild-Kunst i.d.R. auf ALG II- und Grundsicherungsbezüge angerechnet werden, d.h. diese Leistungen werden um die jeweilige Zuwendung der Stiftung Sozialwerk gekürzt. Das trifft auch Künstlerinnen und Künstler im Rentenalter. Das Ziel der Stiftungszuwendungen, die ohnehin prekäre Situation vieler Künstlerinnen und Künstler ein wenig zu lindern, wird dadurch konterkariert. Nähere Informationen: www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/stiftung-sozialwerk.html Die Sitzung wurde von Annemarie Helmer-Heichele geleitet, für den BBK nahmen darüber hinaus Werner Schaub und Klaus Nerlich teil.


