04.04.2012 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Die Kunst braucht einen Rettungsschirm: 7% !


"Nun also soll die Kunst dran glauben müssen. Brüssel will es so. Unwiderruflich. Die EU-Kommission verlangt von der Bundesregierung, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunstgegenstände – derzeit 7% in Deutschland – abzuschaffen und künftig den Normalsatz von 19% einzuführen. Denn im sog. Anhang III der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie taucht die Kunst nicht auf – im Gegensatz etwa zur Zucht von Seidenraupen und Eseln! Haben da vielleicht die Kulturministerien der europäischen Länder etwas verpennt? Alle gleichzeitig? Oder haben die Finanzminister mal schnell weggehört?In jedem Fall hat man in Brüssel offensichtlich übersehen, dass alle europäischen Staaten die UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt ratifiziert und sich dazu völkerrechtlich verpflichtet haben. Ziel dieses Abkommens ist es u. a., „das souveräne Recht der Staaten zu bekräftigen, die Politik und Maßnahmen beizubehalten, zu beschließen und umzusetzen, die sie für den Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in ihrem Hoheitsgebiet für angemessen erachten.“ (Art. 1, Buchstabe h). Und die Konvention verlangt weiter, „die besondere Natur von kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von Identität, Werten und Sinn anzuerkennen“ (Art. 1, Buchstabe g), da „die kulturelle Vielfalt ein bestimmendes Merkmal der Menschheit ist.“  Wenn es überhaupt so etwas wie eine europäische Identität gibt, dann entwickelt sie sich über die Kultur – jedenfalls eher als etwa über EU-Vorschriften zur Gestalt von Schlangengurken oder andere Brüsseler Merkwürdigkeiten.Die Kunst ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Kultur, und die hierzulande noch geltende Privilegierung der Kunst bei der Mehrwertsteuer ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Kulturförderung, neben der Künstlersozialversicherung und den gesetzlich verankerten Urheberrechten wie z. B. dem Folgerecht. Ein System, das Künstlerinnen und Künstlern einen Rahmen steckt, der es ihnen überhaupt ermöglicht, den Ausgangspunkt für die viel beschworene kulturelle Vielfalt zu schaffen: Kunst. Ein System auch, das einem Staat, der sich als Kulturnation versteht, durchaus gut zu Gesicht steht. Dieser Förderung steht natürlich das Ansinnen des Fiskus entgegen, so viel Steuern wie möglich einzutreiben – Kultur hin oder her! Hundert Millionen Mehreinnahmen würde die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Kunst um 12% einfahren, hatte der Bundesrechnungshof mal geschätzt. Aber um welchen Preis? Der Kunstmarkt, der sich von den Auswirkungen der letzten Rezession – laut globalem Kunstpreisindex gab es ein Minus von 36% ! - gerade mühsam wieder einigermaßen erholt hat, würde erneut einbrechen, mit verheerenden Auswirkungen für die Galerieszene und für die Künstlerinnen und Künstler, eine Berufsgruppe, die ohnehin schon am unteren Limit existiert. Und wenn schon kulturelle Aspekte vom Fiskus ignoriert werden, so sollten dessen Rechenkünste doch so weit gehen, vorauszusehen, dass nach dem zu erwartenden Einbruch des Kunstmarktes, wenn also deutlich weniger Kunstwerke verkauft werden, auch längst nicht mehr diese Steuereinnahmen so fließen werden wie vom Rechnungshof prognostiziert! Nach Adam Riese.Dafür aber wäre die Kunstszene nachhaltig beschädigt.Entsprechend laut und empört ist die Reaktion aller Betroffenen: der Künstlerinnen und Künstler, der Galeristen, des Kunsthandels, der Museen, der deutschen Kulturlandschaft schlechthin. Was in Brüssel sicher niemand anders erwartet hat. Dass aber auch die politische Ebene gegen das Ansinnen aus Brüssel heftig protestiert, lässt hoffen: Kulturstaatsminister Neumann hat sich vehement für die Einhaltung der bisherigen Regelung stark gemacht, ebenso die Vorsitzende des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Monika Grütters, aber auch die Vertreter aller Fraktionen in diesem Ausschuss. Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), mit mehr als 10.000 Mitgliedern der stärkste Künstlerverband in Europa, fordert die Bundesregierung auf, sich der Forderung aus Brüssel zu widersetzen und eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Kauf zu nehmen. Schließlich gibt die Bundesregierung sonst ja auch nicht immer klein bei, wenn Brüssel drohend den Zeigefinger hebt: derzeit sind etwa 80 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig – und das in Bereichen mit weit weniger gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen. Man hat also durchaus Übung in Berlin, wenn man denn will. Und triftige, plausible und rechtliche Gründe wie die UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt oder den Aspekt einer vernünftigen Kulturförderung gibt es zur Genüge.Und schließlich: wem es gelingt, an Brüssel vorbei auch Hotelübernachtungen steuerlich zu privilegieren, dem gelingt dies sicher auch für die Kunst. Denn die hat einen solchen Rettungsschirm bitter nötig.   Ein Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof wäre allerdings nur ein Etappensieg. Deshalb fordert der BBK die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Kunst in den Anhang III der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie aufgenommen wird. Ein solcher Schritt ist überfällig. Und diese Bemühungen könnten durchaus flankiert werden durch das Europäische Parlament.Werner Schaub, Vorsitzender und Sprecher des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)  --------------Am 5.3.2012 erschien im Berliner Tagesspiegel ein Artikel der Vorsitzenden des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages, Prof.Monika Grütters (MdB):http://www.tagesspiegel.de/kultur/sieben-prozent-sind-genug/6285682.html"