29.08.2011 / Kategorie: Allgemeine Meldung

KSK-Widerspruchsausschuss in Berlin


KSK-Widerspruchsausschuss in BerlinIn dieser zeitintensiven 209. Sitzung des Ausschusses wurden insgesamt 103 Fälle diskutiert und entschieden. In 2 Fällen von Versicherten konnte den Widersprüchen abgeholfen werden. Alle anderen Fälle wurden als unzulässig und/oder unbegründet zurückgewiesen.Hinweis für Kolleginnen und Kollegen, die von der KSK einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten: Es ist mit einer Zuschuss-Sperre zu rechnen, wenn die Meldung vona) dem tatsächlichen Arbeits-Einkommen des letzten Jahres undb) der Höhe der tatsächlichen Kranken-Versicherungs-Kosten mit Bescheinigungen (frühzeitig bei der Versicherung anfordern!)nicht bis zum 31.5. des Jahres erfolgt ist.An der Sitzung nahm Annemarie Helmer-Heichele teil.