26.08.2014 / Kategorie: Allgemeine Meldung
Fachgespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Thema Ausgleichsvereinigungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (KSA) ist aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiger Schritt getan, um den Abgabesatz und damit auch die KSK zu stabilisieren. Das BMAS erwartet, dass die in § 32 KSVG angelegte Möglichkeit, Ausgleichsvereinigungen (AV) zu schließen, in Zukunft eine größere Aufmerksamkeit erfahren wird. Um über die allgemeinen Regelungen und den Gründungsprozess der AVs zu informieren und einen gegenseitigen Austausch darüber zu führen, fand dieses Fachgespräch statt. Anwesend waren Vertreter des Ministeriums, der Deutschen Rentenversicherung, der KSK, des Bundesversicherungsamtes, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, des Verbandes der Chemischen Industrie, der Ausgleichsvereinigung Verlage, des Bundesverbandes Deutscher Galerien und Kunsthändler, des Bundesverbandes soziokultureller Zentren, der Allianz Deutscher Designer, des Bundesverbandes Freier Theater und des BBK. Herr Fritz (Leiter der KSK) gab eine kurze Einleitung in das Thema und berichtete, dass die KSK jetzt (nach dem Stabilisierungsgesetz) mit einem erhöhten Interesse an AVs rechne. Z.Z. gibt es insgesamt 59 AV, die etwa 62.000 Mitglieder umfassen. Der Abgabesatz für 2015 bleibt mit 5,2 % stabil. Das Genehmigungsverfahren dauert im Augenblick ca. 6-8 Wochen. Die KSK wurde einschließlich der AVs vom Bundesrechnungshof geprüft. Das Ergebnis, so Fritz, sei positiv bewertet worden, jedoch sei das alte Verfahren verbesserungswürdig. Ein besonders wichtiges Thema sei in diesem Zusammenhang die Abgabegerechtigkeit. Es solle mit der Gründung einer AV der Bürokratieaufwand reduziert werden. In einem Turnus von fünf Jahren würden i.d.R. 10 - 20% der AV-Mitglieder überprüft. Das bedeute, dass im Normalfall die Aufzeichnungspflicht für AV-Mitglieder entfällt und auf sie nur alle 28 Jahre eine Prüfung zukommt. Die Laufzeit für AV-Verträge wird auf 7 Jahre befristet (frühere Verträge waren unbefristet). Nach intensiven Diskussionen hielt die Vertreterin des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall ein Referat zum Thema AV. Das Fazit war ziemlich ernüchternd: Eine AV koste viel Geld (Verwaltung etc.), sei aufwendig. Sie bedeute keinen Bürokratieabbau, sondern eine Verlagerung, Forderungen der Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt) seien schwer zu vermitteln und die Abstimmungswege seien umständlich und sehr langwierig. Für den Bereich Bildende Kunst in der KSK hat Annemarie Helmer-Heichele teilgenommen.


